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Urteil nach Ortstermin
Ziegenhaltung: Nachbar muss üblen Gestank nicht hinnehmen

Ziegenhaltung Nachbar Gestank Urteil - © Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn
Auf dem Land riecht es mitunter etwas strenger. Aber üblen Gestank, der zum Beispiel von Ziegen ausgeht, müssen Nachbarn nicht hinnehmen. (© Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn)

Auch dem Land riecht es oft anders als in der Stadt. Doch manchmal überschreitet der Geruch von Tieren auch die Grenzen des Erträglichen. Nachbarn müssen das nicht aushalten.

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