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Glasfaser-Urteil: Laufzeit beginnt mit Vertragsschluss

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Die Mindestlaufzeit von Glasfaserinternet-Verträgen beginnt bereits mit dem Vertragsabschluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses, wie ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt - © Jan Woitas/dpa
Die Mindestlaufzeit von Glasfaserinternet-Verträgen beginnt bereits mit dem Vertragsabschluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses, wie ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt (© Jan Woitas/dpa)

Telekommunikationsunternehmen sammeln meist erst einmal Kunden, bevor sie ihr Netz ausbauen - gerne auch an der Haustür. Was das für vorab abgeschlossene Verträge bedeutet, zeigt ein aktuelles Urteil.

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