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Gericht urtteilt

Mieterhöhung muss transparent aber nicht detailliert sein

Mieterhöhungen nach Renovierungen müssen begründet werden. Ein Anrecht auf einzelne Kostenaufstellungen gibt es aber nicht. - © Christin Klose/dpa-tmn

Eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen bedarf einer Begründung. Wie eine Betriebskostenabrechnung auch muss die Erklärung die entstandenen Kosten aufzeigen. Aber nicht alle einzeln.

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