Gerichtsstandsklausel soll Hürden für Verbraucher senken

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Nicht nur abheften, auch lesen: Versicherungsunterlagen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Nicht nur abheften, auch lesen: Versicherungsunterlagen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Enthält ein Vertrag eine Regelung dazu, welches Gericht bei Streitigkeiten anzurufen ist, sollte man die Details prüfen. Es kann nämlich sein, dass sich die Zuständigkeit im Laufe der Zeit ändert.

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