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Irrtum rechtfertigt Anfechtung
Nur mit gutem Grund: Erbausschlagung rückgängig machen

Wer eine Erbschaft ausschlägt, weil er von einer Überschuldung ausgeht, sollte vorher alle verfügbaren Informationen einholen. Ein Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses kann die Anfechtung der Ausschlagung ermöglichen. - © Oliver Berg/dpa/dpa-tmn
Wer eine Erbschaft ausschlägt, weil er von einer Überschuldung ausgeht, sollte vorher alle verfügbaren Informationen einholen. Ein Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses kann die Anfechtung der Ausschlagung ermöglichen. (© Oliver Berg/dpa/dpa-tmn)

Erbe ausgeschlagen? Häufig hört man das im Kontext eines überschuldeten Nachlasses. Es kann sich aber lohnen, vorher genauer hinzuschauen. Nicht, dass am Ende bislang unbekannte Guthaben auftauchen.

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