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Jahreswechsel hilft
Handwerkerkosten splitten, Steuervorteil optimal nutzen

Handwerkerkosten können bis zu 1.200 Euro jährlich steuerlich abgesetzt werden, sofern Leistung und Zahlung im selben Jahr erfolgen. - © Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn
Handwerkerkosten können bis zu 1.200 Euro jährlich steuerlich abgesetzt werden, sofern Leistung und Zahlung im selben Jahr erfolgen. (© Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)

Handwerkerkosten clever von der Steuer absetzen: Wer Arbeiten über den Jahreswechsel hinaus plant, kann durch Teilabrechnungen Steuern sparen - und den Höchstbetrag in beiden Jahren ausschöpfen.

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