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Anderer Zielflughafen, gleiche Region: Keine Entschädigung

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Wenn ein Flieger woanders landet als geplant, bringt das für Passagiere meist Unannehmlichkeiten mit sich. (© Silas Stein/dpa/dpa-tmn)

Ein Flugzeug landet außerplanmäßig an einem anderen Airport. Die Passagiere werden dann zum eigentlichen Zielflughafen gefahren. Einen Anspruch auf Entschädigung haben sie nicht unbedingt - warum?

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