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Hochwasser in Europa: Was reiserechtlich gilt

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Ein Flusskreuzfahrtschiff hat am Anleger festgemacht. Die Passagiere können die Schiffe nicht verlassen, weil der Anleger im Hochwasser nicht zugänglich ist. - © Christoph Reichwein/dpa/dpa-tmn
Ein Flusskreuzfahrtschiff hat am Anleger festgemacht. Die Passagiere können die Schiffe nicht verlassen, weil der Anleger im Hochwasser nicht zugänglich ist. (© Christoph Reichwein/dpa/dpa-tmn)

Menschen stehen vor den Trümmern ihrer Existenz, Orte sind von Wassermassen verwüstet worden. Die Überschwemmungen in mehreren Ländern sind verheerend - und auch der Tourismus ist betroffen.

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