Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Tier zugelaufen: Was Finder tun müssen

veröffentlicht

  • 0
Zugelaufene Katze - © Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Was tun mit einer zugelaufenen Katze? (© Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Gefundene oder zugelaufene Tiere müssen beim Fundbüro der Gemeinde gemeldet werden. Tut der Finder das nicht, macht er sicht strafbar.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Copyright © dpa - Deutsche Presseagentur 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.