Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Mit dem Rad in die Bahn – so läuft es

Hanna Gersmann

Ausflüge oder Urlaube mit dem Rad werden immer beliebter. Dabei gibt es einiges zu beachten. - © picture alliance / ZB
Ausflüge oder Urlaube mit dem Rad werden immer beliebter. Dabei gibt es einiges zu beachten. (© picture alliance / ZB)

Ein Fahrgast versucht sein Rad mit den Gepäcktaschen vom Bahnsteig die Stufen hinauf durch die Zugtür und dann um die enge Kurve in das Radabteil zu bugsieren. Puh, das lässt sich überall auf Bahnhöfen beobachten, die Anstrengung ist immer zu sehen.

Geht die Fahrradmitnahme in der Bahn entspannter, reibungsloser, ja: ohne Fluchen? Der ein oder andere Trick sei nötig, so Fahrradexperte David Koßmann. Er arbeitet für den Pressedienst Fahrrad und weiß, wie sich bei üblichen nervenaufreibenden Szenen gegensteuern lässt.

Szene 1

Der Zug fährt ein, plötzlich fängt jemand mit seinem Rad auf dem Bahngleis an zu rennen. Er steht am falschen Abschnitt, nicht dort, wo das Radabteil ist.

„Besser ist es zu wissen, wo das Radabteil ist“, sagt Koßmann. Das lässt sich zum Beispiel in der DB-App sehen, achten Sie aber auch auf Lautsprecherdurchsagen und Hinweise auf Anzeigetafeln zu möglichen Änderungen der Wagenreihung. Sie machen es sich zudem leichter, wenn Sie alle Gepäcktaschen vom Rad abnehmen. Die Bahn schreibt das in ihrenBeförderungsbedingungen auch vor.

Im Fernverkehr hängen Sie ihr Fahrrad dann aufrecht oder diagonal in Fahrradhaken ein. Dann schließen Sie es am besten ab. Im Nahverkehr hingegen müssen Räder ab und zu rangiert werden. Der Fahrradspezialist meint: „Suchen Sie sich da besser einen Sitz- oder Stehplatz in der Nähe Ihres Rads.“ Und: Bevorzugen Sie durchgehende Züge. Jedes Umsteigen: unbequem.

Szene 2

„Die Fahrkarten bitte!“, ist eine freundliche Stimme zu hören. Und dann: „Wem gehört denn das Fahrrad hier, kann ich mal das Ticket sehen?“

Für die Mitnahme des Rads ist in der Regel ein eigenes Ticket nötig. Im Fernverkehr innerhalb Deutschlands kostet es ab 7,50 Euro, ein deutschlandweit gültiges Tages-Ticket für den Nahverkehr 6,50 Euro. Inner­halb der regionalen Verbünde gelten unterschiedliche Tarife und Regeln. Kinder unter 14 Jahren können ihre Räder in vielen Verkehrsverbünden zum Beispiel kostenlos mitnehmen. „Informieren Sie sich vorab über die lokalen Regeln“, meint Koßmann, „manchmal gibt es auch Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, weil es etwa im Berufsverkehr schon voll genug ist.“

Szene 3

Ein schöner sommerlicher Sonntag, warum nicht ein Ausflug ins Grüne? Tja, das dachten sich viele, nun stehen Menschen ratlos vor dem Zug, alle Abstellplätze für Räder sind belegt.

Eine Mitnahmegarantie gibt es nicht. Experte Koßmann rät: „Achten Sie auf offizielle Übersichtsseiten, welche Züge an welchen Wochentagen und Uhrzeiten als überlastet gelten. Diese sollten Sie, wenn möglich, meiden.“ Anders als im Nahverkehr bestehe in Fernzügen, also in IC, EC und ICE, eine Reservierungspflicht. Die Zahl der Stellplätze seibegrenzt. „In ICE-Zügen gibt es maximal acht Plätze, die Plätze sind begehrt, buchen Sie so früh wie möglich!“ Das geht ab sechs Monaten vorher. Gehen Sie dazu in der Suchmaske zur Online-Reiseauskunft der DB auf Optionen. Setzen Sie dort das Häkchen bei „Fahr­radmitnahme“.

Fällt der Zug kurzfristig aus oder wird durch einen Ersatzzug ersetzt, erlöscht die Reservierung ersatzlos, rückerstattungsfähig ist sie allerdings schon. Besonderheit für Gruppen ab sechs Personen: Die Fahrradmitnahme kann nicht online, sondern nur bei einer DB-Verkaufsstelle oder telefonisch unter 0302970 gebucht werden.

Szene 4

„Los, jetzt lassen Sie mich doch noch rein, das passt doch noch“ – jemand fängt an zu drängeln und zu schieben.

Schaffnerinnen und Schaffner können die Weiterfahrt des Zuges verweigern, wenn das Fahrradabteil überfüllt ist. „Fahrräder möglichst eng, versetzt oder mit entgegengesetzten Lenkern abzustellen, spart Platz“, sagt Koßmann. Doch wenn ein Abteil voll sei, sei es voll.Flucht- und Rettungswege müssten frei bleiben.

In Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn wird durch gelbe Markierungen am Boden angezeigt, wo die Räder stehen dürfen. In manchen Radabteilen steht auch eine Maximalanzahl mitzunehmender Räder an der Wand. Meistens sind die Abteile übrigens gar nicht nur für Räder vorgesehen: Da haben Rollstuhlfahrende den Vortritt, dann Kinderwagen, dann Radfahrende mit Kindern.

Szene 5

Eine Schaffnerin steht im Radabteil und ruft: „Das Tandem muss hier raus, wem gehört das?“ Sie lässt nicht locker, beim nächsten Halt muss der Besitzer aussteigen.

Nicht jedes Rad darf mit. „Tandem, Liegerad oder Dreirad können allenfalls in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden“, so Koßmann. „Das schließt den Fernverkehr quasi aus.“ In Straßenbahnen oder Privatbahnen könne es allerdings Ausnahmen geben – „Fragen Sie in den Reisezentren nach.“

Auf der sicheren Seite sei, wer ein einsitziges Zweirad dabei habe, dessen Reifen bis zu 60 Millimeter breit sind, sodass sie in die Fahrradständer passen. Übrigens: Kinderräder mit einem Raddurchmesser von bis zu 16 Zoll sowie Falträder gelten als Gepäckstücke. Sie dürfen kostenlos im Gepäckregal mitreisen. Auch kostenlos: die Mitnahme eines Fahrradanhängers, egal ob für Kind oder Hund. Er muss allerdings zusammengeklappt sein.

Das gilt für Pedelecs

Die Deutsche Bahn erlaubt nur nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h und bis 250 Watt Motorleistung. Die Batterie oder der Akku des Pedelecs muss während der gesamten Fahrt am Rad fest montiert bleiben.

Die Mitnahme eines Ersatz-Akkus ist nicht erlaubt, „da es sich bei nicht-eingebauten Batterien/Akkus mit einer Leistungsaufnahme von mehr als 100 Wh um Gefahrgut handelt“, so die Bahn.

Das Aufladen eines Pedelec-Akkus im Zug ist nicht erlaubt, auch nicht seine Nutzung als Powerbank.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.