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Steuern, Organspende, Kindersitze: Das ist neu für Verbraucher im September

Anke Groenewold

Kindersitze vom Norm-Typ „R 44“ dürfen ab September 2024 nicht mehr neu gekauft oder verkauft werden (Symbolfoto). - © IMAGO/Westend61
Kindersitze vom Norm-Typ „R 44“ dürfen ab September 2024 nicht mehr neu gekauft oder verkauft werden (Symbolfoto). (© IMAGO/Westend61)

Die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung läuft und auch bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen drängt die Zeit. Welche Fristen und Neuerungen sonst noch im September wichtig sind – ein Überblick.

Frist für Steuererklärung für 2023

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und nicht von einem Steuerberater betreut wird, muss dies bis zum 2. September tun.

Organspendeerklärung über Krankenkassen-App

Bis Ende September sollen sich Bürgerinnen und Bürger auch über die Krankenkassen-Apps beim Online-Register für Organspende (Foto) registrieren lassen können. - © IMAGO/Jochen Tack
Bis Ende September sollen sich Bürgerinnen und Bürger auch über die Krankenkassen-Apps beim Online-Register für Organspende (Foto) registrieren lassen können. (© IMAGO/Jochen Tack)

Seit März können Bürgerinnen und Bürger freiwillig Erklärungen zu ihrer Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen. Das Organspende-Register ist ein elektronisches Verzeichnis, in dem alle Bundesbürger ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten können. Der Eintrag ist kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Das Abgeben einer Organspendeerklärung soll aber jetzt noch einfacher werden: Bis 30. September müssen die Krankenkassen es möglich machen, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Organspende auch über die jeweiligen Krankenkassen-Apps abgeben können.

Heizungsförderung und Gasheizungscheck

Planmäßig ab Ende September kann die erste Antragstellergruppe der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Das funktioniert digital. Zu den Ersten, die den Antrag im Februar stellen durften, gehören Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld ausgezahlt, laut einer Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW voraussichtlich erstmals Ende Oktober.

Gasheizungen müssen überprüft und unter Umständen optimiert werden. - © IMAGO/Action Pictures
Gasheizungen müssen überprüft und unter Umständen optimiert werden. (© IMAGO/Action Pictures)

Am 1. Oktober 2022 ist eine Verordnung in Kraft getreten, die besagt, dass alle Haushalte in Deutschland mit Gasheizung eine Heizungsprüfung durchführen und die Heizung gegebenenfalls optimieren lassen müssen. Ziel ist es, Gasheizungen effizienter zu machen und den Verbrauch zu senken. Sind Maßnahmen zur Optimierung erforderlich, müssen sie laut Verordnung bis zum 15. September 2024 durch Fachpersonal durchgeführt werden. Es gibt aber Ausnahmen: Eigentümer, die nachweisen können, dass an ihrer Heizungsanlage innerhalb von zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Überprüfung durchgeführt und dabei kein Verbesserungsbedarf festgestellt wurde, müssen keinen erneuten Check veranlassen. Der reine Check kostet etwa 100 bis 180 Euro.

Reservierungspflicht bei Auslandszügen endet

Wer in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, brauchte ausnahmsweise auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Reservierung – das ist nun vorbei. Die temporäre Pflicht, einen festen Sitzplatz zu buchen, endet zum 1. September. Die Bahn hatte die Vorgabe aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage wegen der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt. Nur die Reservierungspflicht zwischen München und Zürich gilt noch bis einschließlich 5. Oktober.

Bundesweiter Warntag

Am 12. September werden bundesweit wieder Sirenen und andere Warnsysteme getestet. - © IMAGO/Arnulf Hettrich
Am 12. September werden bundesweit wieder Sirenen und andere Warnsysteme getestet. (© IMAGO/Arnulf Hettrich)

Am Donnerstag, 12. September, werden gegen 11 Uhr bundesweit wieder die Sirenen getestet. Auch die Apps „Nina“ oder „Katwarn“ sollen Probewarnungen auf Smartphones melden. Angesteuert wird außerdem das Handy-Warnsystem „Cell Broadcast“, das über die Mobilfunknetze eine Warnmeldung direkt aufs Smartphone schickt. Eine App ist dafür nicht erforderlich. Vorhanden sein muss jedoch ein empfangsfähiges Gerät, das Kontakt zum Handynetz hat. Entwarnung ist dann gegen 11.45 Uhr.

Kindersitze

Kindersitze vom Norm-Typ „R 44“ dürfen ab September 2024 nicht mehr neu gekauft oder verkauft werden. Wer bereits Kindersitze dieses Typs besitzt, die die Kennung ECE 44/03, ECE 44/04 oder deren Prüfnummern die Endungen 03 oder 04 aufweisen, darf diese weiter verwenden, da sie laut Landesverkehrswacht NRW weiterhin den Sicherheitsstandards entsprechen. Das gilt jedoch nicht für die Vorgängerserien „44/01“ und „44/02“.

Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die Schlussabrechnungen dafür noch bis Ende September einreichen. Diese sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen. Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen.

Wahlen in drei Bundesländern

In Deutschland werden am 1. September die Landtage in Sachsen und Thüringen neu gewählt. Am 22. September wird in Brandenburg gewählt.

Bundestag kommt wieder zusammen

Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 9. September wieder zusammen. Die traditionelle Haushaltswoche steht an – ein Thema, das zuletzt für viel Streit sorgte.

Mit Material der dpa.

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