Düsseldorf. Vom 31. März bis 30. April können sich in NRW erstmals Abiturienten über die Landarztquote zum Wintersemester 2019/20 für ein Medizinstudium bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2020 ist vom 1. bis 30. September. Insgesamt stehen 170 Studienplätze (125 zum Wintersemester, 25 zum Sommersemester) zur Verfügung. Das sind 7,6 Prozent aller Medizin-Studienplätze in NRW – mehr geht aus rechtlichen Gründen nicht.
Damit sei NRW das erste Bundesland, das die Landarztquote einführt, unterstreicht NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Grundprinzip der Landarztquote ist, dass die Studienplätze nur an solche Studenten vergeben werden, die sich vertraglich verpflichten, nach ihrer Ausbildung für zehn Jahre als Hausarzt in unterversorgten Regionen in NRW zu praktizieren. Dazu zählen vor allem ländliche Gebiete, darunter auch weite Teile von OWL. Wer diesen Vertrag nicht einhält, dem drohen eine empfindliche Strafzahlung von 250.000 Euro. Das sei so viel, wie ein Medizinstudienplatz in NRW koste, sagt Laumann.
Abiturnote spielt bei Studienplatzvergabe eine Nebenrolle
Bei der Vergabe dieser Studienplätze spielt die Abiturnote nur eine untergeordnete Rolle, ihre Gewichtung in einer ersten Stufe der Bewerbungsverfahren beträgt gerade 30 Prozent – genau so viel wie der Test für die Medizinische Studiengänge (TMS). Zu 40 Prozent wird dagegen die Ausbildung oder eine einschlägige Berufspraxis gewichtet. In der zweiten Verfahrensstufe zählen nur noch die Leistungen in den Auswahlgesprächen.
Die Landarztquote als Mittel gegen den Ärztemangel ist nicht unumstritten. Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, beispielsweise bezeichnete sie als Placebo: „Sie heilt nicht." Das Grundproblem bleibe ungelöst – das Studium der Allgemeinmedizin und der Landarztberuf müssten attraktiver werden.
Wirkung frühestens in zehn Jahren zu erwarten
Auch Minister Laumann weiß, dass die Landarztquote frühestens in zehn Jahren Wirkung zeigt, denn so lange dauert die Ausbildung zum Arzt. „Aber ich kann die Zeit, in der andere untätig waren, nicht zurückholen", sagt er. Außerdem sei er bestrebt, mehr Medizin-Studienplätze zu schaffen, zum Beispiel an der neuen Medizinischen Fakultät in Bielefeld.
Für das Bewerbungsverfahren sind nicht die Universitäten zuständig, sondern das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) in Bochum. Weitere Informationen unter www.landarztgesetz.nrw oder www.lzg.nrw.de. Außerdem steht eine Servicerufnummer (ortsübliche Tarife) für weitere Fragen zur Verfügung: 0234/91535-5555.