Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Gesundheitsministerium

Gesetzentwurf: Lauterbach verschlechtert Pflegereform für Eltern deutlich

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind sollen demnach nur gelten, bis diese das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Einem Gesetzentwurf zufolge sollen die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind nicht dauerhaft gelten. - © Wolfgang Kumm

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind sollen demnach nur gelten, bis diese das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Weiterlesen mit LZplus!

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2026
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.