Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind sollen demnach nur gelten, bis diese das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Gesundheitsministerium
Gesetzentwurf: Lauterbach verschlechtert Pflegereform für Eltern deutlich
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind sollen demnach nur gelten, bis diese das 25. Lebensjahr vollendet haben.