Gesetzentwurf: Lauterbach verschlechtert Pflegereform für Eltern deutlich

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind sollen demnach nur gelten, bis diese das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Tim Szent-Ivanyi

  • 0
Einem Gesetzentwurf zufolge sollen die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind nicht dauerhaft gelten. - © Wolfgang Kumm
Einem Gesetzentwurf zufolge sollen die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind nicht dauerhaft gelten. (© Wolfgang Kumm)

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind sollen demnach nur gelten, bis diese das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Weiterlesen mit LZplus

Noch kein LZplus?

Als Neukunde können Sie LZplus 30 Tage für nur 99 Cent testen.

Jetzt ausprobieren!


Alle weiteren Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter LZ.de/plus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.