Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Cannabis: 25 Gramm und drei Pflanzen sollen in Deutschland künftig legal sein

Die überarbeiteten Gesetzespläne zur Legalisierung von Cannabis gehen allerdings nicht so weit wie ursprünglich vorgesehen. Das hat auch mit EU-Recht zu tun.

Tim Szent-Ivanyi

  • 0
Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Legalisierung von Cannabis werden konkreter. - © dpa
Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Legalisierung von Cannabis werden konkreter. (© dpa)

Berlin. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum soll in Deutschland künftig legal sein. Das sehen nach Informationen dieser Redaktion die überarbeiteten Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Cannabis-Legalisierung vor.

Zudem werden sogenannte Cannabis Social Clubs legalisiert. Diese Vereine versorgen ihre Mitglieder mit Cannabisprodukten aus dem eigenen Anbau. Dieses Modell gibt es bereits in Spanien und auf Malta.

Damit die EU die deutsche Cannabis-Legalisierung genehmigt, soll es allerdings anderes als bisher vorgesehen zunächst keinen generellen freien Verkauf von Cannabis-Produkten geben.

Lizenzierte Geschäfte nur in regionalen Modellprojekten

Vielmehr ist die Abgabe in lizenzierten Geschäften nur in regionalen Modellprojekten geplant, die auf fünf Jahre befristet sind. In den betreffenden Regionen soll dann wissenschaftlich untersucht werden, wie sich der legale Verkauf auf den Konsum und den Schwarzmarkt auswirkt.

Die ursprünglichen Legalisierungspläne, die Lauterbach im vergangenen Herbst in einem vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier vorgestellt hatte, sahen den straffreien Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis vor. Der Verkauf an Erwachsene sollte generell in lizenzierten Geschäften erfolgen. Auch Apotheken waren hierfür im Gespräch.

Schon damals wies Lauterbach allerdings darauf hin, dass es die EU-Verträge eigentlich verbieten, Cannabis in den Verkehr zu bringen. Daher kündigte er an, dass er ein konkretes Gesetz nur dann auf den Weg bringen wolle, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung durch die EU standhalten würden.

Mit Informationen der dpa.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.