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Kommentar

Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt müssen leichter zugänglich sein

Die Wohnungstür ist zu und dann kommen sie: die Schläge, die sexuellen Übergriffe, die Drohungen – mit weiterer Gewalt, mit Entzug der Kinder, mit Rausschmiss aus der Wohnung. 256.000 Menschen haben in Deutschland vergangenes Jahr häusliche Gewalt erlebt. Es ist eine neue, eine bedenkliche Höchstzahl.

Und es ist davon auszugehen, dass tatsächlich viel mehr leiden, weil viele Opfer die Täter oder Täterinnen nicht anzeigen, weil viele nicht um Hilfe bitten. Weil sie sich schämen, weil emotionale Bindungen über blaue Augen, gebrochene Rippen und seelische Verwundungen hinwegsehen lässt, weil Angst mitspielt vor neuer Gewalt, vor Obdachlosigkeit, vor dem finanziellen Absturz, vor dem Entzug der Kinder, davor, auf dem Amt weggeschickt oder nicht ernst genommen zu werden.

Umso wichtiger ist es, dass Hilfsangebote wahrnehmbar und erreichbar sind. Es hat sich etwas getan in den vergangenen Jahren, mit Beratungstelefonen und Anti-Stalking-Gesetzen. Aber genug ist das nicht. Es fehlen Tausende Frauenhausplätze für den akuten Schutz. Nicht überall ist die Finanzierung von Beratungsangeboten gesichert, die einen Weg weisen, die Ängste nehmen und Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein fördern können.

Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, wie in die Koalition vereinbart, aber noch nicht beschlossen hat, wäre eine Möglichkeit, die dringend notwendige Hilfe auf verlässlicheren Boden zu stellen. Denn ein Rechtsanspruch macht Investitionen nötig, die sich in diesem Fall eigentlich von selbst verstehen sollten. Wer sich vor dem prügelnden Partner, der gewalttätigen Partnerin flüchtet, wer die Kraft findet, Hilfe zu suchen, dem sollten sich die Türen öffnen. Der Hinweis, dass in einem halben Jahr vielleicht ein Schutzplatz frei sein könnte, lässt die Opfer allein und entmutigt. Es ist eine Form der unterlassenen Hilfeleistung, die sich das Land nicht erlauben sollte.

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