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Langzeitarbeitslose sollen 1.000 Euro erhalten, wenn sie Job aufnehmen

Alisha Mendgen

Die Anschubfinanzierung im Bürgergeld soll für Langzeitarbeitslose ein Anreiz zur Aufnahme von Arbeit sein. - © Jens Kalaene
Die Anschubfinanzierung im Bürgergeld soll für Langzeitarbeitslose ein Anreiz zur Aufnahme von Arbeit sein. (© Jens Kalaene)

Künftig sollen Langzeitarbeitslose eine Prämie von 1.000 Euro erhalten, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Job aufnehmen und diesen mindestens zwölf Monate behalten. Das geht aus einer Formulierungshilfe hervor, die am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde und dieser Redaktion vorliegt. Zuerst hatte „Table.Media“ darüber berichtet.

Die Anschubfinanzierung im Bürgergeld soll als Anreiz zur Aufnahme von Arbeit wirken. „Personen, die langzeitarbeitslos sind, erhalten nach einer insgesamt zwölfmonatigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine einmalige Leistung in Höhe von 1.000 Euro“, heißt es in der Formulierungshilfe.

Als langzeitarbeitslos gelten Personen, die länger als zwölf Monate erwerbslos sind. In den letzten sechs Monaten müsse die Beschäftigung auch „bedarfsdeckend“ sein, heißt es weiter. Das Risiko einer schnellen Rückkehr in die Grundsicherung solle verringert werden. Nach Erhalt der Prämie gilt eine 24-monatige Sperre.

CDU-Generalsekretär Linnemann sieht falschen Ansatz

Die Anschubfinanzierung soll nicht als Einkommen auf Unterstützungsleistungen für Beschäftigte – beispielsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag – angerechnet werden. Wer eine Arbeit aufnimmt, aber wohngeldberechtigt ist, kann also trotz der Prämie die Leistung beantragen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisierte die Prämie als „absurd“. Abgesehen vom Missbrauchspotenzial sei der Ansatz grundlegend falsch, sagte der Paderborner Politiker. „Denn wer arbeiten kann, muss auch arbeiten – ansonsten gibt es keine Sozialleistung. Diese Selbstverständlichkeit muss auch für Bürgergeldempfänger gelten, die schon länger arbeitslos sind“, forderte Linnemann.

Schärfere Sanktionen im Bürgergeld geplant

In der Formulierungshilfe regelt die Bundesregierung darüber hinaus diverse Änderungen beim Bürgergeld, auf die sie sich in der Wachstumsinitiative geeinigt hatte. Beispielsweise werden die Sanktionen im Bürgergeld verschärft: Wenn ein Empfänger sich weigert, ein Arbeitsangebot anzunehmen, soll der Regelsatz sofort statt stufenweise um 30 Prozent gekürzt werden. Wer versäumt, sich zu melden, muss ebenfalls mit 30 Prozent Kürzungen rechnen. Zudem soll die zumutbare Pendelzeit für einen Job ausgedehnt werden – von zweieinhalb Stunden bei sechs Stunden Arbeit am Tag auf drei Stunden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) teilte am Mittwoch in Berlin mit: „Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen.“ Wer aber nicht mitziehe, müsse mit härteren Konsequenzen rechnen, fügte der Sozialdemokrat hinzu.

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