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Urteile

Autobombe verkauft: Bewährungsstrafen für Angeklagte

Nach dem Verkauf einer Autobombe sind zwei Männer aus dem Ruhrgebiet zu Bewährungsstrafen von 21 beziehungsweise 24 Monaten verurteilt worden. Die Angeklagten hatten die Sprengladung im April 2022 in Herne gekauft und auf einem Autobahnrastplatz auf der A2 bei Gelsenkirchen übergeben. Was sie nicht wussten: Der Abnehmer war ein Scheinkäufer der Polizei. Er hat für den Sprengsatz knapp 15.000 Euro gezahlt. Im Prozess am Essener Landgericht hatten die 46 und 51 Jahre alten italienischen und rumänisch-deutschen Angeklagten umfassende Geständnisse abgelegt.

Laut Urteil vom Dienstag bestand die Bombe aus 300 Gramm TNT. Als Fernzünder diente ein altes Mobiltelefon. Auf der Fahrt durchs Ruhrgebiet hätte der Sprengsatz nach Angaben der Richter allerdings nicht aus Versehen explodieren können. Die Zündung sei während des Transports nicht funktionsfähig gewesen.

Bei eine Wohnungsdurchsuchung in Herne waren später noch zwei weitere baugleiche Bomben gefunden worden. Der Mieter der Wohnung ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft untergetaucht. Das Urteil lautet auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Es ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagte Gefängnisstrafen von 27 beziehungsweise 33 Monaten Haft gefordert.

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