Die Ressorts der Landesregierung gehen sehr unterschiedlich mit Hunden am Arbeitsplatz um. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben. Während zum Beispiel das Familienministerium das Hunde-Mitbringen als «Bestandteil der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben» und damit «als ein wichtiges Instrument der Personalbindung» sieht, sind Haustiere in zahlreichen anderen Ministerien und der Staatskanzlei verboten.
In allen Häusern und auch dem Landtag sind Assistenztiere wie Blindenhunde erlaubt. Hier endet es aber oft auch. Zur Arbeit mitbringen darf man sein Tier nur im Familien-, Finanz-, Innen-, Umwelt- und Wissenschaftsministerium.
Mehrere Ministerien begründen ihr Hundeverbot mit Ängsten von anderen Mitarbeitern oder Allergien. Im Fall des Landwirtschaftsministeriums hat der Besitzer der Immobilie schlicht für alle Mieter Haustiere verboten.
Wie viele Tiere ein- und ausgehen, wird in den Ressorts nicht erfasst. Im Familienministerium gibt es ein hochrangiges Herrchen: Laut einem Sprecher bringt dort Staatssekretär Lorenz Bahr «Familienhündin Donna, eine ältere Briard-Hündin, hin und wieder mit ins Ministerium».