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Härtefall-Hilfen: Öl und Pellets jetzt auch für Unternehmen

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Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie von Nordrhein-Westfalen, gestikuliert auf dem Podium. - © Federico Gambarini/dpa
Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie von Nordrhein-Westfalen, gestikuliert auf dem Podium. (© Federico Gambarini/dpa)

Auch kleine und mittlere Unternehmen können in Nordrhein-Westfalen jetzt Härtefall-Hilfen für das Heizen mit Öl, Pellets oder Flüssiggas beantragen. Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für die Beschaffung im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben, wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch mitteilte. Anträge können auch Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe stellen. Die Zuschüsse gelten auch für das Heizen mit Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.

Die Härtefall-Hilfen können online beantragt werden. Seit Mitte Mai können bereits auch Privathaushalte entsprechende Zuschüsse beantragen.

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In den vergangenen Monaten seien die Energiepreise zwar spürbar gesunken, erklärte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Die kräftigen Preissteigerungen im Jahr 2022 hätten aber viele Betriebe massiv belastet. Dort setze das aktuelle Hilfsprogramm nun an.

Bereits seit März können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Zuschüsse in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 beantragen. Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land außerdem eine Härtefallkommission eingerichtet.

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