Lemgo. Das Urteil im Zivilrechtsstreit mit den mutmaßlichen Lemgoer Mietnomaden vom Donnerstag vergangener Woche (20. November) hat viele Menschen verblüfft. Richter am Amtsgericht Ulrich Heistermann entschied: Ja, Wilfried Seidel als offizieller Vermieter muss den Eheleuten P. wieder Zutritt zu der ursprünglich angemieteten Ferienwohnung verschaffen und ihnen die Schlüssel hierzu aushändigen - und zwar ganz unabhängig von der Tatsache, dass diese keinen gültigen Mietvertrag haben. Das allerdings wollen die Seidels so nicht stehenlassen: „Wir werden Berufung einlegen“, sagt Christine Seidel der LZ. Dafür geht der Fall dann an das Landgericht. Derzeit bereite ihr Anwalt die Unterlagen dafür vor. Denn der Kläger, Dieter P., habe vor Gericht „so viel Unfug“ erzählt, was sie so nicht stehenlassen könnten. „Sind fassungslos“ Außerdem hätte die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) des Hauses an der Leopoldstraße, in dem sich die Ferienwohnung befindet, ein Hausverbot gegenüber Dieter und Angelika P. verhängt. Christine Seidel sagt, sie habe entsprechende Ausdrucke „als Verwalterin der WEG an beiden Türen angebracht“. Die WEG habe direkt nach dem Urteil einen entsprechenden Beschluss gefasst. „Wir sind fassungslos und fühlen uns von der Rechtsprechung im Stich gelassen“, erklärt Seidel. Grundsätzlich könnten die P.s nun jederzeit mit einem Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und das Urteil vollstrecken lassen. Die Seidels hätten über das Amtsgericht allerdings mit dem Vollstreckungsbeamten Kontakt aufgenommen, ihm sämtliche Informationen unterbreitet und ihn gebeten, „uns wenigstens im Voraus Bescheid zu geben, falls es tatsächlich so weit kommt“. Unklare Sachlage Christine Seidels Hauptproblem: Die Ferienwohnung an der Leopoldstraße ist vermietet, „an Menschen, die schon lange im Voraus gebucht und bezahlt hatten.“ Niemand könne ihr zum jetzigen Zeitpunkt sagen, wessen Recht hier schwerer wiegt: Das der mutmaßlichen Mietnomaden ohne Mietvertrag, oder das der regulär eingemieteten Personen? „Ein Skandal für die Vermieterlandschaft“, findet Seidel. Ihr Lemgoer Anwalt sei vor der Verhandlung davon ausgegangen, dass in ihrem Fall das Beherbergungsrecht Anwendung finden würde, nicht das Mietrecht. Doch es kam anders. Richter Heistermann folgte den gesetzlichen Regelungen zum sogenannten Besitzschutz: „Wer jemandem gegen dessen Willen den Besitz entzieht, handelt in verbotener Eigenmacht“, hieß es in der Erklärung des Gerichts. So müsse ein Vermieter, auch wenn dies zeit- und kostenintensiv ist, einen Mieter, der die Wohnung nicht räumt und die Miete schuldig bleibt, auf Räumung der Wohnung verklagen. Lässt sich die Vollstreckung abwenden? Die Seidels haben beim Amtsgericht eine Sicherheitsleistung von 1500 Euro hinterlegt - so kann die Vollstreckung des Urteils ausgesetzt werden, falls die Gegenseite nicht ebenfalls zahlt. Laut Gerichtssprecherin Petra Borgschulte hat das Ehepaar P. dies bislang noch nicht getan. Der Hintergrund liegt in der Zivilprozessordnung. So ist das Urteil noch nicht endgültig, die unterlegene Partei könnte in Berufung gehen. Damit trotzdem schon vollstreckt werden kann, verlangt das Gesetz manchmal eine Sicherheitsleistung – also eine Art Kaution, die das Risiko ungerechtfertigter Vollstreckung abfedert. Die unterlegene Partei kann sich vorläufig schützen, indem sie eine Gegensicherheit stellt, damit vorerst nicht vollstreckt wird. Aus dem Erlebten will das Ehepaar Seidel seine Schlüsse ziehen: „Wir sind kuriert, laufen auf dem Zahnfleisch. Die Vermietung geben wir zum Jahr 2026 auf“, so Christine Seidel. Diese Resignation versteht auch die Tochter des von den mutmaßlichen Mietnomaden über 13 Monate geprellten Lemgoers sehr gut. Sie schreibt: „Wie Sie nun, anhand dieses wirklich schnell gesprochenen Urteils, feststellen, sind Recht haben und recht bekommen zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe in Deutschland.“ „Trickst uns alle aus“ Die Lemgoerin hatte mit einem Facebook-Post Anfang des Monats auf die Masche der P.s aufmerksam gemacht. „Ich wollte damit möglichst viele warnen in dem Wissen, dass es das Beste ist, nicht auf solche Menschen hereinzufallen.“ Ihrer Erfahrung nach sei „die einzige Freude, die Herr P. im Leben hat, wenn er anderen das Leben schwer machen kann und sie ärgern.“ Das sieht Christine Seidel ähnlich: „Herr P. ist klug und hat sein System über Jahrzehnte perfektioniert. Nun bringt er auch noch seine kranke Frau ins Spiel. Potenzielle neue Opfer bekommen das Ehepaar dann nie wieder aus einer Wohnung heraus“, befürchtet sie. „Der trickst uns auf einen Meter alle aus.“ Sie hofft, dass die bestehenden Gesetzeslücken rasch geschlossen werden. „Aktuell“, meint sie, „schützen wir die Betrüger und Kriminellen.“