Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

«Cold Case» Claudia Otto: Beide Seiten beantragen Freispruch

veröffentlicht

  • 0
Eine Darstellung der Göttin Justitia. - © Carsten Koall/dpa/Symbolbild
Eine Darstellung der Göttin Justitia. (© Carsten Koall/dpa/Symbolbild)

Im Fall der vor 36 Jahren ermordeten Gastwirtstochter Claudia Otto zeichnet sich ein Freispruch ab. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung beantragten am Montag am Ende ihrer Plädoyers am Bonner Landgericht, den Angeklagten freizusprechen, wie das Gericht mitteilte. Die Urteilsverkündung wurde auf diesen Dienstag vorverlegt.

Zuvor hatte ein neues DNA-Gutachten den Angeklagten entlastet. Die Rechtsmedizin der Universität München hatte keine DNA-Spuren des Angeklagten an der Leiche finden können. Dass ein früheres DNA-Gutachten Treffer beim Angeklagten anzeigte, könnte laut Gericht also auch von Verunreinigungen im Labor herrühren.

Der Vorsitzende Richter des Verfahrens hatte das Landeskriminalamt NRW kritisiert. Die Behauptung der Ermittler, die am Tatort zur Spurenaufnahme verwendeten Klebefolien seien nicht geöffnet worden, habe sich als nicht richtig herausgestellt.

Claudia Otto war 1987 in ihrer Wohnung über dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar bei Bonn erdrosselt worden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Raubmord aus. Durch neue DNA-Analyseverfahren war Jahrzehnte nach der Tat Bewegung in den «Cold Case» gekommen.

Der Angeklagte ist ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder, der mehr als die Hälfte seines Lebens eingesperrt war. Er hatte 1988 im Sauerland ein Kind einer Unternehmerfamilie und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung umgebracht. Die Tat hatte er gestanden, während er die Tötung von Claudia Otto bestritten hatte.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.