Im Fall eines mutmaßlichen Raserunfalls in Dortmund, bei dem ein elfjähriger Junge tödlich verletzt wurde, ist der Verbleib eines per Haftbefehl gesuchten Tatverdächtigen weiter ungewiss. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen unter anderem fahrlässige Tötung vor.
Er soll am 29. Juni mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit eine rote Ampel missachtet haben. Das Auto erfasste den Jungen, der mit seiner Schwester die Straße überquerte. Der Elfjährige erlitt bei dem Unfall lebensbedrohliche Verletzungen und starb später im Krankenhaus. Auch die 15-jährige Schwester war auf den Gehweg geschleudert worden und hatte sich schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Aufenthalt des Tatverdächtigen unklar
Ob der Beschuldigte sich nach einem Aufenthalt in der Türkei wieder in Deutschland aufhalte, sei der Staatsanwaltschaft nicht bekannt, sagte ein Behördensprecher auf Anfrage. Ob er sich «in Zukunft nach Deutschland begeben wird», könne man ebenfalls nicht sagen.
Allerdings: «Zwischenzeitlich sind verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel der Festnahme des Beschuldigten ergriffen worden», berichtete Sprecher Carsten Dombert. Einzelheiten nannte er nicht, merkte aber an: Eine Umwandlung von einem nationalen in einen internationalen Haftbefehl sei «kein Problem».
Mehrwöchiger Urlaub in der Türkei
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Tatverdächtigen mit deutsch-türkischer Nationalität nach Angaben vom Juli zunächst vergeblich einen Haftbefehl beantragt - dieser war vom Amtsgericht abgelehnt worden. Der 19-Jährige sollte wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft, Fluchtgefahr hatte die Staatsanwaltschaft damals nicht gesehen.
Erst nach ihrer Beschwerde beim Landgericht war ein nationaler Haftbefehl gegen den Mann erwirkt worden. Zu dem Zeitpunkt war der 19-Jährige aber seinem Anwalt zufolge bereits zu einem geplanten mehrwöchigen Urlaub in die Türkei gereist.
Der Anwalt habe versichert, es handele sich nicht um einen Fluchtversuch und habe der Ermittlungsbehörde einen Tag im August als Rückkehrdatum genannt, schilderte Dombert. Den Rückkehrtag mache die Staatsanwaltschaft aber öffentlich nicht bekannt.