Detmold - Spork-Eichholz. Es klang vielleicht auch fast zu schön, um wahr zu sein: Nachdem die LZ über die schlimmen Zustände und den Ausfall der Heizung in dem Mehrparteienhaus am Dreierkrugplatz in Spork-Eichholz berichtet hatte, fuhr am Tag vor Heiligabend ein Team der Bauaufsicht zum Ort des Geschehens. Dort wurde dann laut Pressesprecher Torben Gocke „eine technische Störung an der Heizungsanlage identifiziert und mithilfe der städtischen Mitarbeiter sofort behoben“. Die Wärmeversorgung im Gebäude sei somit wiederhergestellt, berichtete die Stadt, „sodass die gesetzlichen Mindestanforderungen gemäß des Wohnraumstärkungsgesetzes erfüllt sind“. Dass ein technischer Defekt vorgelegen haben könnte, will Bewohner Florian Redecker nicht ausschließen. Dieser sei jedoch nicht ursächlich für den Ausfall der Heizung gewesen - zumindest sprang diese nicht wieder an. „Über Weihnachten hatten wir somit weder Heizung noch Warmwasser. Wir sitzen nach wie vor im Kalten.“ Wie schon so oft in der Vergangenheit. Klage wohl einziger Weg Die Hausverwaltung und Vermieterin, die Deutsche Kapital Immobilien GmbH mit Sitz in Enger, habe sich nicht gemeldet oder reagiert. Da das Problem des Mangels an Heizöl schon im vergangenen Winter auftrat, wie die LZ berichtete, gehen die Mieter längst von Vorsatz aus. Sie haben am 1. Dezember dieses Jahres Anzeige erstattet wegen „Körperverletzung durch Unterlassen“. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat auf eine schriftliche Anfrage der LZ hierzu bislang keine Auskunft gegeben. Torben Gocke sagte für die Stadt Detmold gegenüber der LZ zu, sich erneut mit der Bauaufsicht zu den Anforderungen des Gesetzes seitens der Kommune zu beraten, machte wegen der Feiertage jedoch keine allzu großen Hoffnungen. Er verwies auf den zivilrechtlichen Weg einer Klage der Mieter des Hauses. Dazu rät auch Sarah Nagel, Geschäftsführerin und Sprecherin des Mieterbundes OWL. Die DKI und ihr Gebaren sind ihr ein Begriff, vertritt der Mieterbund ihrer Aussage nach doch auch Bewohner des Hauses am Dreierkrugplatz. Die Problematik, dass die DKI nicht zu erreichen ist, sei wohlbekannt. Sie rät den Mietern klar und deutlich, sich beim Amtsgericht Detmold um Prozesskostenbeihilfe zu bemühen - und die DKI dann mithilfe eines Anwaltes auf einstweiligen Rechtsschutz zu verklagen, und damit auf das Wiederbefüllen oder Instandsetzen der Ölheizung. „Das kann innerhalb weniger Tage vom Amtsgericht, oft ohne mündliche Verhandlung, entschieden werden, die Sachlage ist ja glasklar“, erklärt Nagel. Die Prozesskosten müsste dann im Falle einer Verurteilung ohnehin die DKI übernehmen, so die Sprecherin. Eine weitere gangbare Möglichkeit: Den Vermieter mit einem Brief postalisch als Einwurfeinschreiben und mit Fristsetzung - Nagel hält hier 72 Stunden für angemessen - eine sogenannte Ersatzvornahme ankündigen. Das würde bedeuten, dass einer der Mieter das Öl auf eigene Kosten erwirbt, also in Vorleistung geht, und die Rechnung dann an den Vermieter übermittelt. „Sollte dieser nicht zahlen, kann die Summe über ein geregeltes Prozedere auch über den Mietpreis einbehalten werden“, so Nagel. Der Haken: Ein Mieter muss das Öl vorerst aus eigener Tasche zahlen. Der Faktor Zeit Nagel hält daher den Weg einer Klage für realistischer. Allerdings brauche man für die Beantragung der Prozesskostenhilfe einen Termin beim Amtsgericht, weiß Redecker, da er schon einmal einen Nachbarn bei diesem Vorgang begleitet habe. In der dringlichen Lage der Mieter ein weiterer Zeitfaktor zu ihren Ungunsten, erst recht über Neujahr. Für Nagel ist in dem Fall eine Mietminderung von 80 bis 100 Prozent für die Tage, an denen die Heizung kalt blieb, gerechtfertigt. Die DKI sei womöglich eines der „schwarzen Schafe“ der Branche, die mit den Bodenpreisen spekulierten, so Nagel. Diese kauften Immobilien einzig mit dem Ziel, diese mit Gewinn wieder abzustoßen. Florian Redecker und seine Nachbarn vom Dreierkrugplatz 4 wollen sich trotz aller Resignation nun um Prozesskostenbeihilfe bemühen. Bis sie damit Erfolg haben, so viel scheint sicher, werden sie wohl weiter bei Minusgraden frieren müssen.