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Prozess um Bestechungsvorwurf: Anwälte kündigen Aussagen an

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Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Ostbevern im Kreis Warendorf, Wolfgang Annen (vorn, l), steht zu Beginn des Prozesses wegen Vorteilsannahme im Landgericht neben seinem Anwalt Martin Kramer. - © Guido Kirchner/dpa
Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Ostbevern im Kreis Warendorf, Wolfgang Annen (vorn, l), steht zu Beginn des Prozesses wegen Vorteilsannahme im Landgericht neben seinem Anwalt Martin Kramer. (© Guido Kirchner/dpa)

Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Ostbevern hat sich am Mittwoch zum Prozessauftakt um Bestechungsvorwürfe nicht zur Anklage geäußert. Sein Anwalt kündigte aber an, dass Wolfgang Annen an einem der nächsten Verhandlungstermine am Landgericht Münster eine Stellungnahme abgeben werde. Das gilt nach Auskunft der Anwälte auch für den mitangeklagten Unternehmer aus Münster.

Zum Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen. Die Ermittler werfen Annen (55) vor, in den Jahren 2019 und 2020 am Rat der Gemeinde Ostbevern vorbei den 50-Jährigen bei der Vergabe eines Grundstücks für den Bau eines Kindergartens bevorzugt zu haben. Er soll für den Neubau 351.000 Euro für das Grundstück gezahlt haben. Dabei habe der Bürgermeister die Identität des Münsteraners gegenüber den politischen Gremien verschleiert. Im Gegenzug erhielt der ehemalige Bürgermeister, der heute in Hermeskeil in Rheinland-Pfalz lebt, laut Anklage rund 300.000 Euro für den Bau seines Privathauses. Annen war von 2014 bis 2020 Bürgermeister der Gemeinde im Kreis Warendorf östlich von Münster.

Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Ostbevern im Kreis Warendorf, Wolfgang Annen, sitzt im Landgericht und wartet auf den Beginn des Prozesses wegen Vorteilsannahme - © Guido Kirchner/dpa Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Ostbevern im Kreis Warendorf, Wolfgang Annen, sitzt im Landgericht Münster und wartet auf den Prozessbeginn. - © Guido Kirchner/dpa Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Ostbevern im Kreis Warendorf, Wolfgang Annen (4.v.l.), steht zu Beginn des Prozesses wegen Vorteilsannahme im Landgericht vor dem zweiten Angeklagten (2.v.l.), der die Zuwendungen gezahlt haben soll. - © Guido Kirchner/dpa

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