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FDP-Politiker Stamp bleibt trotz Ampel-Aus Bevollmächtigter

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Joachim Stamp (FDP) war früher Minister in Nordrhein-Westfalen. (Archivbild) - © Kay Nietfeld/dpa
Joachim Stamp (FDP) war früher Minister in Nordrhein-Westfalen. (Archivbild) (© Kay Nietfeld/dpa)

Der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), bleibt trotz des Ausscheidens seiner Partei aus der Koalition im Amt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der Deutschen Presse-Agentur, Stamp sei als Sonderbevollmächtigter «im Bundesinnenministerium angesiedelt und übt diese Funktion aus». Auf Anfrage teilte der Sprecher mit: «Er ist kein Mitglied der Bundesregierung.»

Anders als bei Verkehrsminister Volker Wissing, der im Gegensatz zu den anderen FDP-Ministern nach der Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) nicht aus der Regierung ausgeschieden war und stattdessen die Partei verlassen hatte, ist am Verbleib von Stamp auf seinem Posten bislang keine Kritik aus der FDP zu vernehmen.

Abkommen sollen Erwerbsmigration und Abschiebungen erleichtern

In seiner Rolle als Sonderbevollmächtigter begleitet Stamp gelegentlich auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) oder Kanzler Olaf Scholz (SPD) auf ihren Reisen, so wie hier in Usbekistan. (Archivbild) - © Michael Kappeler/dpa
In seiner Rolle als Sonderbevollmächtigter begleitet Stamp gelegentlich auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) oder Kanzler Olaf Scholz (SPD) auf ihren Reisen, so wie hier in Usbekistan. (Archivbild) (© Michael Kappeler/dpa)

Der Sonderbevollmächtigte soll helfen, Abkommen mit einzelnen Herkunftsländern zu vereinbaren. Das Amt war von der Ampel-Regierung neu geschaffen worden.

Zuletzt waren mit Kenia und Usbekistan Migrationsabkommen geschlossen worden. Laut Ministerium ist bald mit einer Vereinbarung mit Kirgisistan zu rechnen. Verstärkt werden soll die Zusammenarbeit mit Ghana. Fortschritte gibt es den Angaben zufolge auch im Verhältnis zu Marokko. Ein Migrationsabkommen mit Indien war vor dem Amtsantritt von Stamp geschlossen worden.

Im Grundsatz geht es bei diesen Abkommen darum, Erwerbsmigration zu erleichtern und Herkunftsstaaten zu mehr Kooperation bei Abschiebungen zu bewegen.

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