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Lohnlücke in Altersgruppe 50 bis 59 Jahre in NRW am größten

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In der Altersgruppe 50 bis 59 Jahre ist in NRW die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen am größten. (Symbolbild) - © Oliver Berg/dpa
In der Altersgruppe 50 bis 59 Jahre ist in NRW die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen am größten. (Symbolbild) (© Oliver Berg/dpa)

Frauen im Alter von 50 bis 59 Jahren haben im vergangenen Jahr in NRW im Schnitt rund ein Fünftel (22 Prozent) weniger verdient als gleichaltrige Männer. Dies hat das Statistische Landesamt anlässlich des sogenannten Equal Pay Day mitgeteilt. Der Lohnabstand zwischen allen abhängig beschäftigten Frauen und Männern war damit 2024 in dieser Altersgruppe am höchsten. Über alle Altersgruppen hinweg lag der Lohnabstand bei 16 Prozent. Das heißt, gemessen am durchschnittlichen Bruttostundenlohn verdienten Frauen in NRW rund ein Sechstel weniger als Männer.

Zu berück­sichtigen ist, dass es sich hierbei um die Lohnlücke ohne Anpassungen handelt. Enthalten ist hier also auch der Verdienst­unterschied, der beispielsweise auf unterschiedlich bezahlter Berufe, unterschiedliche Karrierelevel oder Qualifikationen von Frauen und Männern zurückzuführen ist. Bereinigt um solche Faktoren schrumpft die Lohnlücke auf 6 Prozent.

Nach Angaben der Statistiker betrug die unbereinigte Lohnlücke für die Altersgruppen:

bis 30 Jahre: 3 Prozent

30-39 Jahre: 8 Prozent

40-49 Jahre: 16 Prozent

50-59 Jahre: 22 Prozent

ab 60 Jahre: 17 Prozent.

Im Vergleich zu 2023 hat sich nach Angaben der Statistiker der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern verringert. Insgesamt sei der unbereinigte Lohnabstand um einen Prozentpunkt gesunken. Das betreffe alle Altersklassen, nur bei den 50- bis 59-Jährigen sei der Lohnabstand gleich geblieben.

Equal Pay Day soll auf Verdienstunterschiede hinweisen

Das Datum des Equal Pay Day, des internationalen Aktionstages für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, soll die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen verdeutlichen: Um das gleiche Gehalt zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres verdienten, müssen Frauen bis zum sogenannten Equal Pay Day des Folgejahres arbeiten. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird europaweit nach einheitlichen Vorgaben berechnet. Sie gilt als zentraler Maßstab für internationale Vergleiche der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede. Der Equal Pay Day 2026 findet bundesweit am 27. Februar statt.

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