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Hüpfburg-Unfall: Betreiber muss 4.500 Euro Strafe zahlen

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Bei dem Unfall waren nach Gerichtsangaben drei Kinder verletzt worden (Archivbild) - © Alex Forstreuter/dpa
Bei dem Unfall waren nach Gerichtsangaben drei Kinder verletzt worden (Archivbild) (© Alex Forstreuter/dpa)

Nach einem Hüpfburg-Unfall mit mehreren verletzten Kindern in Krefeld ist der Betreiber des Spielgeräts wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Das Amtsgericht Krefeld verhängte gegen den Angeklagten aus Selfkant eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro, was in diesem Fall 180 Tagessätzen entspricht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert.

Ende März 2024 hatte der 50 Jahre alte Angeklagte die Hüpfburg in einem mobilen Hüpfburgpark trotz einer Starkwind-Warnung des Wetterdienstes weiterbetrieben. Eine starke Böe erfasste das Spielgerät, ein Halteseil riss. Drei Kinder waren dabei verletzt worden, als die Hüpfburg teilweise vom Boden abhob und dann in sich zusammenfiel.

Folgenschwere Verletzungen

Die Kinder wirbelten durch die Luft, manche stürzten metertief. Eines der Kinder brach sich beide Fersenbeine und saß monatelang im Rollstuhl, ein anderes erlitt einen Armbruch.

Das Unglück wäre vermeidbar gewesen, zeigte sich die Richterin im Prozess überzeugt. Schon Stunden vorher habe der Deutsche Wetterdienst vor Windböen der Stärke 7 gewarnt. Hüpfburgen dürfen nach Auskunft des Gerichts aber nur bis Windstärke 5 betrieben werden.

Der 50-jährige Betreiber hatte im Prozess zunächst geschwiegen, sich aber entschuldigt, nachdem die Mutter eines verletzten Kindes ausgesagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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