Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln hat nach einer Cyber-Attacke bei der Kommunalwahl ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richte sich gegen Unbekannt, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Der Tatverdacht laute auf Computersabotage.
Am Abend der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen waren Server des Landes für die Darstellung der Wahlergebnisse angegriffen worden. Die Überlast-Attacke habe schnell und erfolgreich abgewehrt werden können, so eine Sprecherin von IT.NRW am vergangenen Montag. Die Ergebnisdarstellung sei lediglich zwischen 18.00 und 18.15 Uhr für wenige Minuten nicht durchgehend erreichbar gewesen.
IT.NRW hatte betont, dass niemand ins System eingedrungen sei, es habe sich nicht um einen Hackerangriff gehandelt. IT.NRW hatte das Landeskriminalamt (LKA) informiert, dass sich mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime abgestimmt hat. Die spezialisierte Staatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungsverfahren von herausgehobener Bedeutung.