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Streit um Corona-Hilfen: Fortuna Düsseldorf prüft Ende

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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat sich zum Streit zwischen Fortuna Düsseldorf und dem Land um 1,7 Millionen Euro Coronahilfen geäußert. (Archivbild) - © Guido Kirchner/dpa
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat sich zum Streit zwischen Fortuna Düsseldorf und dem Land um 1,7 Millionen Euro Coronahilfen geäußert. (Archivbild) (© Guido Kirchner/dpa)

Im Rechtsstreit zwischen Fortuna Düsseldorf und dem Land Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht in Münster ein Verfahrensende vorgeschlagen. Laut Mitteilung von Freitag hat das Gericht mit Beschluss vom 22. Oktober die Beteiligten daraufhin hingewiesen, dass das Urteil aus der Vorinstanz wohl auch am OVG Bestand haben würde.

Das Verwaltungsgericht hatte dem Land untersagt, 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfe zurückzufordern. Allerdings hat der 4. Senat des OVG eine Einschränkung gemacht. Die Rückforderung eines Teils der Hilfen sei dagegen mit einer anderen Begründung voraussichtlich rechtmäßig.

Nach dpa-Informationen handelt es sich dabei um eine Summe im Rahmen unter 500.000 Euro. Das Gericht wollte auf Nachfrage mit Bezug auf den Datenschutz keine weiteren Details nennen. Beide Streitparteien haben jetzt rund vier Wochen Zeit, das Verfahren einvernehmlich zu beenden. Dazu müsste der Zweitligist seine Klage teilweise zurücknehmen. Fortuna Düsseldorf kündigte der Deutschen Presse-Agentur gegenüber an, den Beschluss zu prüfen.

In der Vorinstanz erfolgreich

Wie geht es weiter im Streit zwischen der Fortuna und dem Land um rund 1,7 Millionen Euro? (Archivbild) - © Rolf Vennenbernd/dpa
Wie geht es weiter im Streit zwischen der Fortuna und dem Land um rund 1,7 Millionen Euro? (Archivbild) (© Rolf Vennenbernd/dpa)

Der heutige Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf hatte sich in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf im April 2025 durchgesetzt. Das Gericht hatte geurteilt, dass das Land nicht berechtigt sei, von dem Verein die Rückzahlung von rund 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen zu fordern. Das Land hatte argumentiert, dass die vom Verein beklagten Umsatzrückgänge nicht nur durch die Coronapandemie bedingt waren, sondern auch durch den Abstieg in die 2. Liga im Jahr 2020.

Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil kritisiert, dass das Land, bzw. die für die Corona-Hilfen zuständigen Bezirksregierungen, bei der Bewertung keinen einheitlichen Maßstab angelegt habe. So sei bei einem ostwestfälischen Fußballverein bei der Bewilligung der Hilfen der Abstieg und der damit verbundene Rückgang bei den Umsätzen nicht berücksichtigt worden. Diese Ungleichbehandlung verletzte Fortuna Düsseldorf in ihren Rechten, hatte das Verwaltungsgericht geurteilt.

Verluste durch Geisterspiele

Fortuna hatte auf die Geisterspiele, also Spiele ohne Zuschauer, während der Pandemie und die damit verbundenen großen Einnahmeverluste verwiesen. Weil das Land Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat, ist das Urteil aus der Vorinstanz noch nicht rechtsgültig und der Verein kann weiterhin nicht über die 1,7 Millionen Euro verfügen. Laut Mitteilung von Mai 2025 beklagt der Verein dadurch einen Wettbewerbsnachteil im Ligabetrieb.

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