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Tödliche Kugelbomben-Explosion – kurzer Arrest für Verkäufer

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An Silvester war ein Mann in Geseke beim Hantieren mit einer Kugelbombe gestorben. (Symbolbild) - © Federico Gambarini/dpa
An Silvester war ein Mann in Geseke beim Hantieren mit einer Kugelbombe gestorben. (Symbolbild) (© Federico Gambarini/dpa)

Nach der tödlichen Explosion einer Kugelbombe an Silvester im westfälischen Geseke ist ein 19-Jähriger schuldig gesprochen worden, weil er mit illegalen Sprengkörpern gehandelt hatte. In der Silvesternacht war ein 24 Jahre alter Mann bei der Zündung einer dieser Sprengkörper getötet worden.

Das Jugendschöffengericht in Paderborn hielt dem 19-Jährigen zugute, dass er für die falsche Handhabung der Kugelbombe, auf der ein Warnhinweis angebracht war, nicht verantwortlich zu machen sei.

Der Angeklagte hatte im großen Stil Kugelbomben und Böller illegal beschafft und über soziale Medien zum Kauf angeboten. Einer der Abnehmer, der 24-Jährige, zündete eine Kugelbombe mit 680 Gramm Schwarzpulverfüllung auf einem Feld bei Geseke und wurde durch die Explosion in Stücke gerissen.

Erzieherische Maßnahme nach Jugendrecht

Für den Erwerb und Verkauf der nicht zugelassenen Sprengkörper und den´damit verbundenen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz verhängte das Gericht als erzieherische Maßnahme nach Jugendrecht zwei Wochen Dauerarrest. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, ihm dann aber nur noch einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen.

Die in Deutschland nicht zugelassenen Kugelbomben waren in China produziert und auf ungeklärtem Weg ins Land gebracht worden. Bei einer Durchsuchung waren bei dem 19-Jährigen in Kellerräumen 12,5 Kilogramm illegaler Sprengstoff gefunden worden.

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