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Flugbegleiter streiken

Flugbegleiter bei Germanwings wollen von Montag bis Mittwoch streiken

Frankfurt/Main - Die Kabinengewerkschaft Ufo hat die Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter Germanwings zu einem dreitägigen Streik ab dem kommenden Montag (30.12.) aufgerufen.

Der Ausstand soll bis einschließlich Neujahr dauern, teilte die Gewerkschaft am Freitag in Frankfurt mittels einer Video-Botschaft mit. Weitere Streiks bei der Lufthansagruppe werde man frühestens nach dem 2. Januar verkünden, sagte Ufo-Vize Daniel Flohr.

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Welche Rechte habe ich bei einem Streik?

Grundsätzlich gilt: Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet er sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft laut EU-Recht Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Andernfalls sollten Betroffene der Airline eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen - am besten per Mail. Zwei bis drei Stunden halten Reiserechtsexperten dabei als Frist für angemessen. Kommt die Fluggesellschaft der Aufforderung nicht nach, können sich Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten an die Airline weiterreichen.

Wie wird das in der Praxis gehandhabt?

Oft bieten Airlines von sich aus eine kostenlose Umbuchung oder Erstattung an oder buchen die Passagiere direkt um. Bei innerdeutschen Reisen wurde auch oft der kostenlose Wechsel auf Züge der Deutschen Bahn angeboten. Reisende sollten sich online über den Status ihres Fluges auf dem Laufenden halten und die Website von Lufthansa auf entsprechende Informationen checken.

Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber ihren Reisepreis nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein ohnehin kurzer Urlaub durch die Streikmaßnahmen erheblich, kann der Gast die Reise auch beim Anbieter stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Steht Betroffenen eine Entschädigung zu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) befand 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand ist. Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Jedoch muss die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streik nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (Az.: X ZR 111/17). Bislang ist dieses Urteil jedoch nicht unbedingt auf reguläre Streiks übertragbar - das muss der EuGH noch klären.Die Verbraucherzentralen raten: Wer vorsorglich Entschädigung beantragt, hat im Fall einer für Verbraucher positiven Entscheidung dieser Frage eine gute Ausgangslage, Geld zu bekommen.

Lufthansa schaut "konstruktiv nach vorne"

Die Tochter Germanwings ist noch mit etwa 30 Flugzeugen für die Marke Eurowings unterwegs, soll aber perspektivisch auf den Eurowings-Flugbetrieb verschmolzen werden. Das Management gebe den Mitarbeitern keine klare Perspektive für die Zukunft ihres Flugbetriebs, erklärte Flohr. Diese Perspektivlosigkeit zeige sich auch in den Tarifthemen am Verhandlungstisch.

Die Gewerkschaft hatte ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass es über die Weihnachtsfeiertage weitere Versuche der Schlichter für kurzfristige Lösungen gegeben habe. Auch am Freitag wurde dem Vernehmen nach noch intensiv telefoniert, die Versuche sind aber wohl erfolglos geblieben.

Ein Lufthansa-Sprecher hatte am Donnerstag erklärt: «Wir als Lufthansa schauen konstruktiv nach vorne.» Er fügte hinzu: «Wir sind weiter an einer großen Schlichtung interessiert. Streiks sind aus unserer Sicht keine Lösung.» Die Lufthansa schaue nun auf die vorgeschlagenen Schlichtungstermine im Januar, ergänzte der Sprecher.

In dem Konflikt hat es bereits einen Warnstreik bei vier Lufthansa-Töchtern sowie einen zweitägigen Streik bei der Kerngesellschaft Lufthansa gegeben. Hier waren im November rund 1500 Flüge mit rund 200 000 betroffenen Passagieren ausgefallen.

Beide Seiten betonen immer wieder, eine möglichst umfassende Einigung mit einer Vielzahl tariflicher Themen anzustreben. Auf Grundzüge hatte man sich bereits im November bilateral geeinigt, war dann aber im gegenseitigen Misstrauen doch nicht zueinander gekommen.

In der Zwischenzeit wurde Lufthansas Personalvorständin Bettina Volkens abberufen, die für einen moderateren Kurs mit der Ufo stand. Die Gewerkschaft verlangt unter anderem eine Rücknahme von Kündigungen und Klagen gegen frühere und aktuelle Vorstandsmitglieder sowie eine Aufarbeitung des heftigen Konflikts der vergangenen Monate.

Zur Lösung des Konflikts hat der Tarifexperte des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Hagen Lesch, den Einsatz eines Mediators vorgeschlagen. «Hier scheint offensichtlich viel Vertrauen auf beiden Seiten verloren gegangen zu sein», sagte Lesch der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Samstag). «Zunächst muss ein Mediator erst einmal mit den Parteien ausloten, ob sie überhaupt ernsthaft miteinander verhandeln wollen», sagte Lesch. Die Gewerkschaft brauche offenbar mehr Gewissheit, dass die Lufthansa sie als Verhandlungspartner ernst nehme. Erst dann könne die eigentliche Schlichtung beginnen.

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