Die Box mit den Frühstückscerealien ist nur zu drei Vierteln gefüllt? Immer wieder ärgern sich Verbraucher über solche Tricks von Herstellern. Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hat angekündigt, Mogelpackungen im Einzelhandel strenger zu regulieren. Damit sollen gerade in Inflationszeiten Verbraucher besser vor Tricksereien durch Händler und Hersteller geschützt werden. Was Mogelpackungen überhaupt sind, welche Tricks die Hersteller verwenden, und wie Kunden die Schummelverpackungen am besten erkennen und vermeiden. Was sind Mogelpackungen? Umgangssprachlich ist die Sache klar: Suggeriert die Packung ein größeres Volumen als der Inhalt hergibt, handelt es sich um eine Mogelpackung. Diese Art von Verpackungen finden sich in nahezu allen Bereich von Alltagsprodukten: Von der Körnermischung, deren oberes Verpackungsviertel sich mangels Inhalt leicht zusammendrücken lässt bis zur Gesichtscreme, deren Umverpackung aus Pappe unten eine kleineErhebung hat – so dass der Cremetigel größer wirkt. Doch rechtlich ist das Thema komplizierter. Denn im Gesetz ist keine konkrete Zahl, die etwa eine prozentuale Mindestfüllmenge gibt, vorgegeben. Das Mess- undEichgesetz verbietet es lediglich Fertigpackungen auf den Markt zu bringen „wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist“. 30 Prozent Luft ineiner Verpackung gelten allgemein als Richtgröße. Welche Produkte sind eine Mogelpackung? Bereits im Spätsommer kommen die Weihnachtssüßigkeiten auf den Markt. Wer seit dem eine Packung Lebkuchen des Herstellers Dr. Schär Deutschland GmbH gekauft hat, hat zwar wie im vergangenen Jahr 3,99 Euro dafür gezahlt, aber weniger Inhalt erhalten. Die Füllmenge wurde von 200 auf 145 Gramm verringert, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Statt sieben sind nun fünf Lebkuchen in der Packung. Wer zu seinem Lebkuchen eine Tasse Kaffee trinken möchte, zahlt auch dafür nun mehr. Die Moreno-Kaffeepads kosten bei Aldi Nord weiterhin 4,39 Euro, haben aber acht Gramm Inhalt. Auch die Mundspülung für den frischen Atem nach dem Kaffee ist um 34 Prozent teurer geworden. Die Listerine Mundspülung Total Care mit Zahnfleisch-Schutz des Herstellers Johnson & Johnson GmbH enthält nicht nur 100 Milliliter weniger Inhalt, sie kostet auch 50 Cent mehr. Weitere Beispiele finden sich auf der Webseite der Hamburger Verbraucherzentrale. Wie groß ist das Problem? 1,4 Millionen Mülltonnen werden in Deutschland jedes Jahr nur dadurch gefüllt, dass Hersteller ihre Verpackungen zusätzlich zum Inhalt auch noch Luft füllen. Das hat eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ergeben. Demzufolge ist das Einsparpotenzial sogar noch größer, wenn die Hersteller gezwungen würden, auf überflüssige Umverpackungen zu verzichten, etwa Pappschachteln um Zahnpasta- oder Cremetuben. Auch diese Umverpackungen lassen Produkte meist größer erscheinen. Insgesamt 3 Millionen Mülltonen mit 240 Litern Fassungsvermögen könnten so vermieden werden. Die Verbraucherschutzorganisation fordert daher strengere gesetzliche Regeln. Würden überdimensionierte Verpackungen untersagt, gebe es Einsparpotenziale von 3 bis 27 Prozent. Bei Umverpackungen liege das Einsparpotenzial bei 73 Prozent. Die Studie stammt aus dem Herbst 2021, es ist also wahrscheinlich, dass sich das Problem im Zuge der steigenden Preise noch verschärft hat. Warum ist das Thema in der Politik angekommen? Das liegt vor allem an einem Phänomen, das als „Shrinkflation“ bezeichnet wird. Der Begriff kombiniert das englische Wort „to shrink“ (auf deutsch: „schrumpfen“) mit „Inflation“. Was dahinter steckt: Hersteller wollen auf offensichtliche Preiserhöhungen verzichten, um nicht an Attraktivität im Regal einzubüßen. Stattdessen halten sie am Preis fest – und verringern den Inhalt. Damit das nicht auffällt, wird die Verpackungsgröße beibehalten, nur die Angabe zur Füllmenge ändert sich. Da diese aber leicht übersehbar ist und nicht jeder Kunde sie im Kopf hat, greifen die Käufer dennoch zum gewohnten Produkt. „Im ersten Halbjahr 2023 verzeichneten wir einen neuen Rekord an Beschwerden über Shrinkflation“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Verband untersucht das Phänomen seit Jahren. Demnach habe der Trend bereits 2022 begonnen: Vom ersten auf das zweite Halbjahr hätten sich die bestätigten Fälle fast verdoppelt. Sei die Praxis früher vor allem bei klassischen Marken aufgefallen, seien mittlerweile vermehrt auch Discounter- und Biomarken betroffen. Welche Tricks gibt es? Der Shrinkflationtrick kommt in Varianten daher: Mal wird die Packungsgröße verringert, der Preis aber nicht. Mal wird die Packungsgröße stark verringert, der Preis aber nur leicht. Bei Produkten mit mehreren Teilen – zum Beispiel Eis – bleibt die Anzahl unverändert und steht vorne groß auf der Verpackung. Aber: Das einzelne Eis wird kleiner. Auch, dass ein Produkt bei unterschiedlichen Händlern mit verschiedenen Füllmengen im Laden steht, kommt vor. Geradezu klassisch ist die Verpackung, die nicht komplett mit dem Lebensmittel, sondern zum Teil durch Luft gefüllt ist. Besonders viele Beschwerden gibt es laut der Verbraucherzentrale Hamburg mit diesem Phänomen zu Waschmitteln. Ein weiterer Trick: Durch Umverpackungen lässt sich der einer Ware zugesprochene mutmaßliche Inhalt deutlich erhöhen. Schwieriger zu erkennen, ist es, wenn an der Qualität geschraubt wird und ein Hersteller teurere Inhaltsstoffe – zum Beispiel Pinienkerne – gegen billigere – zum Beispiel Zedernüsse – tauscht. Eine Variante dieses Tricks ist, bei teuren Zutaten den Anteil zu verringern und ihn bei billigeren zu erhöhen. Was sagt die Industrie? Als konkreten Grund für die Preiserhöhung des Lebkuchens, nennt Hersteller Dr. Schär gegenüber der Verbraucherzentrale unter anderem die gestiegenen Energiekosten. „Im konkreten Beispiel des Lebkuchens sprechen wir in Bezug auf die Rohstoffpreise von Zucker plus 90 Prozent, Schokolade plus 20 Prozent sowie Wal- und Haselnüsse plus zehn Prozent.“ Gegen die Schummelvorwürfe wehren sich Hersteller und Branchenverbände – etwa, wenn Verbraucherverbände zur Wahl einer „Mogelpackung des Jahres“ aufrufen. Ihre Argumentation setzt an mehreren Punkten an: So sind die Produzenten bereits verpflichtet, etwa Nettofüllmengen auf ihren Waren anzugeben. Am Preisschild müssen die Einzelhändler zudem Kilo- beziehungsweise Literpreise angeben, damit sich die Preise etwa verschiedener Chipstüten einfach vergleichen lassen. Außerdem argumentiert die Industrie mit technischen Produktionsbedingungen: So benötigten zerbrechliche Waren wie Chips oder Kekse eine gewisse Menge Luft als Transportpolster. Andere Produkte wie Müsli oder Cerealien würden bei der Abfüllung vorsichtig in die Tüte oder Schachtel geschüttet – und durch Vibrationen beim Transport später verdichtet. Wie lassen sich Mogelpackungen erkennen? Einige Tricks lassen sich gut erkennen, wer immer die gleichen Waren kauft, hat es dabei etwas leichter: Hier gilt es, Preis und Füllmenge mit denen vom letzten Kauf zu vergleichen. Wer ein Produkt zum ersten Mal in den Warenkorb legen will, sollte beim am Regal befindlichen Preisschild genau hinschauen: Hier steht neben dem Produktpreis auch der Preis für ein Kilo oder einen Liter. Dieser lässt sich mit ähnlichen Produkten vergleichen und so herausfinden, in welchem Preissegment sich die Ware befindet. Bei Pappverpackungen hilft ein vorsichtiges Umdrehen, um abzuschätzen, wie viel Luft enthalten ist. Das ist auch bei halb durchsichtigen Plastikverpackungen empfehlenswert: Denn der Aufdruck ist hier gerne so angebracht, dass nur die Teile durchsichtig sind, in denen sich der Inhalt befindet – der Aufdruck verdeckt den leeren Verpackungsteil. Auch Fühlen ist bei flexiblen Plastikverpackungen möglich. Wer den Verdacht hat, eine illegale Mogelpackung erwischt zu haben, kann sich ans regionale Eichamt wenden. Bei Grenzfällen sind die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest gute Ansprechpartner.