Bielefeld. Es ist Winter, das Wetter ungemütlich und kalt, und morgens bleibt es noch lange dunkel. Da liegt es doch nahe, die Koffer zu packen und irgendwo hinzureisen, wo es wärmer ist. Die wenigsten Menschen gehen jedoch noch ins Reisebüro, sondern buchen ihren Urlaub stattdessen online.
Doch hier ist Vorsicht geboten, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Denn beim Bezahlprozess klinken sich immer häufiger Betrüger ein. Zuletzt ist der Anbieter booking.com in die Schlagzeilen geraten. Dort waren Kunden Opfer einer größeren Angriffswelle geworden: Betrüger ergatterten persönliche Kundeninformationen und schrieben damit Urlauber an, um Zugang zu deren Kreditkarten- und Bankkonten zu erhalten. Nur schwer waren diese Nachrichten als Betrugsversuche zu erkennen.
Viele Verbraucher äußerten daraufhin ihren Unmut im Internet. Auf dem Verbraucherportal „Trustpilot“ etwa bewerteten mehr als 53.000 Menschen den Service von booking.com. 73 Prozent gaben dem Unternehmen nur einen von fünf Sternen und übten Kritik, wie etwa die Nutzerin Christine am 14. Januar: „Selbst wenn man Betrüger meldet, wird nichts gemacht. Betrügerische Anzeigen, die auf Telegramm zu Kontakt, Buchung und Zahlung verweisen, bleiben online.“ Auch auf der Facebook-Seite findet sich kein Post ohne Kritik in den Kommentaren.
Wie stehen die Onlineportale im Vergleich dar?
Stiftung Warentest verglich 2020 verschiedene Portale für Ferienunterkünfte und bewertete sie nach Schulnoten. Hier erhielt booking.com mit einer Bewertung von 2,0 den zweiten Platz von insgesamt 15 getesteten Portalen. Bemängelt wurde damals bereits das Datensendeverhalten der Apps und Defizite im Kleingedruckten.
Platz eins eroberte Expedia mit einer Bewertung von 1,9. Platz drei Hotels.com mit einer Bewertung von 2,0. Die letzten Plätze belegten die Portale E-Domizil (3,2), Bestfewo.de (3,4) und Casamundo (3,4).
Welche Tricks haben die Betrüger?
- Auffällig sind laut Verbraucherzentrale NRW extrem günstige Angebote, bei denen die Anzahlung weit im Voraus angefordert wird. Bei seriösen Anbietern ist die Anzahlung frühestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
- Nicht selten enthalten Inserate keine realen Unterkünfte. Die anschließende Buchung erfolgt häufig über soziale Medien und unbekannte Webseiten. Letztere sind häufig täuschend echt und sind kaum von den Originalen zu unterscheiden.
- Zudem kommunizieren Betrüger in der Regel über Messenger, wie Whatsapp, Facebook oder Viber. Auch die Kontaktaufnahme per E-Mail ist nicht unüblich.
- Erhält man nach der Buchung weder Flugticket noch einen Reisesicherungsschein, sollten Verbraucher sich umgehend an die Polizei wenden.
Worauf müssen Verbraucher also achten?
- Reisen sollten nicht über Links auf Social Media gebucht werden, sondern nur über die Webseiten der Reiseanbieter.
- Auf neuen und unbekannten Webseiten sollten Verbraucher immer nach dem Impressum schauen. Wenn ein fehlerhaftes oder überhaupt kein Impressum vorhanden ist, sollten Kunden auf keinen Fall eine Reise buchen.
- Verbraucher können gezielt nach negativen Bewertungen eines vermeintlichen Reiseanbieters im Internet suchen. Denn: Positive Bewertungen können leicht gefälscht werden, sodass Warnhinweise von Betroffenen aussagekräftiger sein können.
- Gütesiegel auf Webseiten sollten in der Regel mit einem verifizierten Link versehen worden sein. Ist dies nicht der Fall, kann es sich um Betrug handeln.
- Zu günstige Preise ohne vergleichbare Angebote sind häufig Hinweise für eine Betrugsmasche.
- Angegebene Fluggesellschaften können mittels einer schnellen Internetrecherche auf ihre Echtheit überprüft werden.
Was können Verbraucher tun, wenn sie Opfer einer Betrugsmasche geworden sind?
Wenn ein Betrug vorliegt, gilt schnelles Handeln. Zunächst sollte umgehend die eigene Bank kontaktiert werden, um anstehende Zahlungen zu stoppen. Außerdem bieten viele Buchungsplattformen unter bestimmten Voraussetzungen einen Käuferschutz an, der genutzt werden kann.
Wichtig ist es, alle Belege und Nachrichten rund um die Buchung sowie die Bezahlung der Tickets gut zu dokumentieren.
Darüber hinaus muss die Polizei informiert und eine Strafanzeige wegen Betrugs gestellt werden. Dies ist unter online-strafanzeige.de möglich. Bei der Online-Strafanzeige werden Strafanzeigen direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet.