Banken und Sparkassen haben zu Unrecht „Strafzinsen“ für Guthaben auf Girokonten kassiert. Viele Kunden können jetzt Geld zurückfordern. Wie das klappen kann.
BGH kippt Klauseln für Minuszins – Kunden können jetzt Geld zurückfordern

Banken und Sparkassen haben zu Unrecht „Strafzinsen“ für Guthaben auf Girokonten kassiert. Viele Kunden können jetzt Geld zurückfordern. Wie das klappen kann.