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BGH kippt Klauseln für Minuszins – Kunden können jetzt Geld zurückfordern

Stefan Winter

Für Guthaben auf Girokonten sind Negativzinsen laut BGH grundsätzlich zulässig. Die verwendeten Klauseln seien aber „intransparent und aus diesem Grund unwirksam“. - © Fabian Sommer/dpa
Für Guthaben auf Girokonten sind Negativzinsen laut BGH grundsätzlich zulässig. Die verwendeten Klauseln seien aber „intransparent und aus diesem Grund unwirksam“. (© Fabian Sommer/dpa)

Banken und Sparkassen haben zu Unrecht „Strafzinsen“ für Guthaben auf Girokonten kassiert. Viele Kunden können jetzt Geld zurückfordern. Wie das klappen kann.

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