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Negativzinsen

Commerzbank zahlt Entschädigung für frühere Strafzinsen

Die bis vor einigen Jahren erhobenen Strafzinsen für ihre Kundschaft könnten für die Commerzbank ein teures Nachspiel haben. Auf rund zehn Millionen Euro summiere sich die Entschädigung für die schätzungsweise 40.000 betroffenen Kundinnen und Kunden, berichtet die «Süddeutsche Zeitung». Voraussetzung für die Zahlung sei, dass sich die inzwischen von der Bank angeschriebenen Kundinnen und Kunden zurückmelden.

Von Juni 2014 an mussten Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parkten. Etliche Geldhäuser gaben die Kosten dafür an ihre Kundschaft weiter und verlangten - meist erst ab einem bestimmten Freibetrag - sogenannte Verwahrentgelte. So auch die Commerzbank für Guthaben oberhalb von 50.000 Euro. Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen ab, in der Folge lockerten auch Banken und Sparkassen die Gebührenschraube.

Negativzinsen für Spareinlagen höchstrichterlich verboten

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte im Februar 2025, dass Banken und Sparkassen Verwahrentgelte nicht für Einlagen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben dürfen. Negativzinsen bei solchen Konten stünden dem Vertragszweck Sparen «diametral entgegen». Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verpflichtete Banken auf Basis des BGH-Urteils, betroffene Kunden per Brief oder E-Mail über die Unwirksamkeit der geänderten Klausel zu informieren.

Eine Sprecherin der Commerzbank teilte auf Anfrage mit, die Bank setze diese beiden Urteile nun um. Sie bekräftigte: «Bereits seit Mitte 2022 erhebt die Bank kein Verwahrentgelt mehr. Zudem wurden Klauseln zum Verwahrentgelt aus den Privatkundenverträgen gestrichen.»

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