Augustdorf. Die Firma Teuto-Glasveredelung hat beim Amtsgericht Detmold einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung gestellt. Geschäftsführer Michael Dobbe sagte, die Liquidität sei gesichert. Er hat die 120 Mitarbeiter in Augustdorf und die 30 des Schwesterunternehmens Teuto-Glas in Bad Bentheim gestern informiert.
Die Unternehmen produzieren vornehmlich Isolierglas für Fenster und Fassaden und verzeichneten vergangenes Jahr einen Umsatz von 25 Millionen Euro. Es werde keinen massiven Stellenabbau geben, Löhne und Gehälter seien über das Insolvenzgeld für drei Monate sichergestellt, betonte Dobbe. Der Geschäftsbetrieb, insbesondere Produktion und Lieferung, laufe weiter. Die Eigenverwaltung ermögliche, notwendige Maßnahmen zu ergreifen und das Unternehmen stabil auszurichten.
Dobbe sagte, der Schritt zum Amtsgericht sei nicht überraschend gekommen. Die Preise für Rohglas hätten sich binnen eines Jahres verdoppelt. Gleichzeitig werde mittlerweile jedes vierte in Deutschland verkaufte Isolierglas in Osteuropa produziert. Mehrkosten konnten nicht an Kunden weitergegeben werden, bisherige Sanierungsmaßnahmen fingen die Verluste nicht auf. Und drittens: Teuto-Glasveredelung hat erst vor vier Jahren sechs Millionen Euro in Augustdorf investiert, es gibt hohe Finanzierungsverpflichtungen. Dobbe sagte, er gehe davon aus, in zwei Jahren „normal weiterarbeiten" zu können – vielleicht mit einer kleineren Belegschaft, es liefen Verträge aus und Mitarbeiter gingen in Rente. Und wahrscheinlich mit veränderten Strukturen.
Michael Dobbe wie der langjährige Partner Herbert Dahlkötter halten 25 Prozent, 50 Prozent die „Emsland Transportbeton". Beide Mitgesellschafter wollten, auch aus Altersgründen, ihre Anteile verkaufen. „Gespräche mit einer Holding laufen. Wir werden uns mit jemandem zusammentun, um Synergieffekte erzielen zu können." Vorläufiger Sachwalter ist Rechtsanwalt Stefan Meyer. Die Unternehmen seien technologisch gut aufgestellt, „weil sinnvoll investiert wurde. Wir müssen auf die Marktschwäche und die Probleme aufgrund der zu hohen Beschaffungspreise reagieren und richtige Maßnahmen einleiten." Betriebswirtschaftlich und juristisch wird das Unternehmen durch die Kanzlei Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf beraten.
Die Eigenverwaltung
Im Normalfall wird dem Unternehmer mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entzogen und einem Insolvenzverwalter übertragen.Es gibt aber auch die Eigenverwaltung, die eine Alternative zur Insolvenz ist. Sie hat den Vorteil, dass der Unternehmer den Betrieb im eigenen Namen fortführen darf. Die eigentliche Sanierung des Betriebs erfolgt später. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird dem Unternehmer ein Sachwalter zur Seite gestellt. Um anstelle eines Insolvenzverfahrens eine Eigenverwaltung zu erhalten, muss der Unternehmer die Gläubiger und das Insolvenzgericht von den Vorteilen der Eigenverwaltung überzeugen. Ziel des Verfahrens ist in erster Linie, das Unternehmen zu entschulden – nicht, es zu verkaufen.