Detmold/Lemgo. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat den Erlass eines Strafbefehls gegen Volker Zerbe beantragt, dem Untreue in 21 Fällen in seiner Zeit als TBV-Geschäftsführer vorgeworfen wird. Das Amtsgericht Lemgo muss nun darüber entscheiden. In der Regel werde ein beantragter Strafbefehl auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erlassen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Sie hat zudem eine Geldstrafe von 14.400 Euro beantragt. Wenn Volker Zerbe diese Summe zahlt, dann ist der Fall rechtlich abgeschlossen.
Bei der Höhe des Antrages spielten laut einer Mitteilung insbesondere eine Rolle, dass der Angeschuldigte bei der Aufklärung mitgewirkt und sich zivilrechtlich mit dem TBV über eine Schadenswiedergutmachung geeinigt hat.
Zerbe wird Untreue in genau 21 Fällen vorgeworfen. Er soll als TBV-Geschäftsführer in der Zeit von Ende 2009 bis Anfang 2012 fast 200.000 Euro an einen anderen Beschuldigten ausgezahlt haben. Dieser hatte dem TBV nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt, unter anderem für eine nie gelieferte Telefonanlage über 97.000 Euro.
Zerbe, der laut Erklärung der Staatsanwaltschaft selbst durch die Zahlungen nicht profitiert hat, hatte sich von dem weiteren Beschuldigten die Vermittlung von Sponsoren und eine Verbesserung der finanziellen Verhältnisse des TBV Lemgo erhofft. Konkrete Aussichten bestanden insoweit jedoch nicht.