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Mit Video: Urteil im Prozess um Augustdorfer Tötungsdelikt gefallen

Yvonne Glandien und Martin Hostert

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Der Angeklagte 33-Jährige mit seinem Verteidiger Martin Mauntel. - © Bernhard Preuß
Der Angeklagte 33-Jährige mit seinem Verteidiger Martin Mauntel. (© Bernhard Preuß)

Augustdorf. Lebenslange Haft wegen Mordes, hatte Oberstaatsanwalt Ralf Vetter vor dem Detmolder Landgericht beantragt. Doch im Prozess gegen den 33-jährigen Rumänen, der im Januar seine Ex-Freundin getötet hat, ist am heutigen Mittwoch ein anderes Urteil gefallen.

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Richter Karsten Niemeyer indes vertrat die Meinung, dass das Mordmerkal Eifersucht als solches nicht nachzuweisen sei. Es habe sich um eine Beziehungstat gehandelt, ein Streit um Geld sei eskaltiert - das Motiv sei daher nicht ganz klar.

Das Urteil: Elf Jahre Haft wegen Totschlags.

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