Bad Salzuflen/ Detmold. Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen zu sein. Der Würzburger Verteidiger, der den querschnittsgelähmten jungen Fahrer nach der Verfolgungsfahrt mit 34 Polizeischüssen in Bad Salzuflen vertritt, hat gegen die Entscheidung der Staatsanwalt Detmold Beschwerde eingelegt. Die hatte kürzlich die Ermittlungen gegen zwei Polizisten eingestellt. Mindestens fünf von ihnen abgesetzte Schüsse hatten den 20-Jährigen im Juni 2023 getroffen und lebensgefährlich verletzt. Seine Entscheidung teilte der Verteidiger des jungen Fahrers über Instagram mit. Persönlich wollte der Rechtsanwalt aus Würzburg zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung nehmen. Die Staatsanwaltschaft Detmold bestätigte lediglich den Eingang der Beschwerde. Begründet worden sei diese bisher nicht, erklärte Staatsanwalt Alexander Görlitz auf Anfrage. In einem kürzlich ausgestrahlten TV-Interview sagte der Würzburger Verteidiger, er halte es für höchst problematisch, dass sich die Ermittlungen nach dem Vorfall über zwei Jahre hingezogen hätten. Demnach hätten sich die insgesamt 13 an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten in dieser Zeit problemlos absprechen können. Verteidiger hält Abschluss des Verfahrens für problematisch Insgesamt 34 Schüsse fielen im Juni 2023, als sich der junge Mann ohne Führerschein bei seiner Flucht vor der Verkehrskontrolle in einer Salzufler Sackgasse verfranzt hatte. Zunächst hatten nur die als Zeugen geführten Beamten ausgesagt, danach die vier Polizeibeamtinnen, deren Schüsse nur das Auto trafen oder daneben einschlugen - sie wurden noch bis vergangenen Sommer als Beschuldigte geführt. Erst Anfang des Jahres sagten dann die beiden verbliebenen Polizeibeamten aus, deren Dienstwaffen die lebensbedrohlichen Kugeln eindeutig zugeordnet werden konnten. Aus Sicht des Verteidigers müsse in einer Beweisaufnahme aufgearbeitet werden, wo genau die beteiligten Polizeibeamten gestanden hatten, als die Schüsse fielen und in welche Richtung sich das flüchtige Auto tatsächlich bewegte. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Schüsse inzwischen als Notwehr, da sich der Wagen des noch wegen versuchten Mordes beschuldigten jungen Mannes den örtlichen Gegebenheiten nach „relativ schnell“ auf die teils ausgestiegenen Beamten zubewegt hätte. Dafür hatte die Ermittlungsbehörde mehrere Gutachten eingeholt. Der Verteidiger geht dem TV-Beitrag nach davon aus, dass seinem Mandanten keine Mordabsicht nachgewiesen werden kann. Laut Staatsanwalt Alexander Görlitz ist die zuständige Staatsanwältin gerade dabei, den Abschluss des Verfahrens gegen den querschnittsgelähmten Fahrer zu prüfen. Wann eine Entscheidung steht, sei noch nicht absehbar. Mit der Beschwerde der Verteidigung wird sich die Generalstaatsanwaltschaft Hamm befassen.