Barntrup. Die Discounter Aldi und vielleicht auch Lidl wollen in Barntrup mehr Verkaufsfläche. Die Mitglieder des Planungsausschusses haben jetzt mit ihrer einstimmigen Empfehlung an den Rat den Weg dafür frei gemacht.
Jetzt soll links und rechts der Alverdisser Straße im Bereich Pivitswiese und auf der erweiterten Fläche des Lidl-Standorts ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel" ausgewiesen werden: eine Maßnahme, um „vorhandene Kaufkraft vor Ort zu binden und damit die Nahversorgungsstruktur zu festigen", wie es in der Beschlussvorlage zur Sitzung heißt.
Konkrete Pläne für eine Erweiterung liegen bisher nur von Aldi-Seite vor. Zwar ist in dem im November vorgelegten Konzept zur Änderung des Flächennutzungsplanes die Vergrößerung der Lidl-Verkaufsfläche von 787 auf 1286 Quadratmeter mit vorgesehen, akut ist das laut Verwaltung aber noch nicht.
Das sieht auf der westlichen Seite der Alverdisser Straße anders aus. Der ersten Beschlussempfehlung ließ der Ausschuss eine weitere zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Pivitswiese folgen. Im bisher nicht erschlossenen südlichen Teil des Bebauungsgebiets gibt es eine erste Planung für einen Aldi-Markt mit rund 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche. Bisher beträgt die Fläche 699 Quadratmeter. Ein Barntruper Investor plant den Neubau eines entsprechend großen Gebäudes, in das der Discounter dann einzieht. Das Gebäude, das der Aldi-Markt bisher nutzt und das ebenfalls gemietet ist, steht dann leer. Eine Markterweiterung am bisherigen Standort scheide aus, weil kein Platz für die notwendigen Stellplätze vorhanden sei, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.
In der Planung ist auch die Verlegung des Lärmschutzwalls von der Alverdisser Straße an die westliche Grundstücksgrenze. Damit seien keine Nachteile für die Anwohner verbunden, heißt es dazu im Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans. Ob im Zuge eines Neubaus auch der Fußradweg in die Stadt bis zum Kreisverkehr verlängert werden kann, ist aber bisher ebenso wenig geklärt, wie die möglichen Kosten, die durch die Maßnahme auf die Stadt Barntrup zukommen.
„Es ist alles noch Planung, nichts ist in trockenen Tüchern", sagt der städtische Fachbereichsleiter Franz-Joachim Kuhs. Damit sich das ändert, empfahl der Planungsausschuss dem Rat, die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung für die Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans zu beauftragen.
Die Ausweisung eines Sondergebietes ist notwendig, weil die Verkaufsfläche jeweils 800 Quadratmeter überschreiten soll. Die Baunutzungsverordnung sieht da die Grenze dessen überschritten, was an „nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten" auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche festgesetzt werden kann. „Zentral" sind die Standorte an der Alverdisser Straße danach nicht, allerdings befinden sie sich im „Allgemeinen Siedlungsbereich", in dem Nahversorgung stattfinden soll. Die Möglichkeiten in der Altstadt sind aber begrenzt und darum spricht laut Einzelhandelsgutachten der Standort- und Kommunalberatung Münster aus „städtebaulicher Sicht" nichts gegen eine Erweiterung der bestehenden Standorte.