Blomberg. Polizeibeamte sind am Freitagmorgen auf einen E-Scooterfahrer aufmerksam geworden, der ohne Kennzeichen unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der E-Scooter eine Geschwindigkeit von 85 Stundenkilometer erreichen kann und damit für den Straßenverkehr in Deutschland nicht zugelassen ist. Es lag keine Versicherung vor und der 42-jährige Mann war auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, den Fahrer erwartet eine Anzeige.
E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, die bis 20 Stundenkilometer schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Ein Führerschein ist nicht notwendig, aber man muss mindestens 14 Jahre alt sein, um E-Scooter zu fahren. Außerdem besteht eine Versicherungspflicht. Schnellere E-Scooter sind im Straßenverkehr nicht erlaubt. Auf dem E-Scooter gilt keine Helmpflicht. Die Polizei empfiehlt jedoch dringend, einen zu tragen. Wie auch mit dem Fahrrad sind böse Kopfverletzungen durch Stürze und Verkehrsunfälle möglich, deren Risiko mit einem Helm zumindest verringert werden kann.