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Detmold

Sozialgericht-Urteil: Tod beim Baden war Arbeitsunfall

Detmold. Die gesetzliche Unfallversicherung muss für die Versorgung der beiden minderjährigen Kinder des 2011 in Ghana ertrunkenen Sprechers der Stiftung Opportunity International aufkommen. Der 31-jährige Bielefelder hatte eine Rundfunkreporterin begleitet, die über Projekte der Hilfsorganisation berichten wollte.

Die Erste Kammer des Sozialgerichts Detmold urteilte rechtskräftig, dass der Badeunfall als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. Die Versicherung hatte bis zum Urteil die Auffassung vertreten, dass der Badeausflug nicht Bestandteil der versicherten Tätigkeit war. Laut Gericht gehört auch die Begleitung bei Freizeitaktivitäten zu den Aufgaben eines Pressesprechers.

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