Detmold/Bad Salzuflen. Im August hatte das Amtsgericht Detmold einen damals 24-jährigen Bad Salzufler nach einer Messerattacke zu dreieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Staats- und Rechtsanwalt waren unzufrieden mit dem Urteil. Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht war jedoch schnell vorbei – alle Seiten zogen die Berufung zu Prozessbeginn zurück.
Der Angeklagte wird in den nächsten Wochen die Haft antreten, sagte sein Verteidiger Dr. Carsten Ernst. Er habe die Berufung nach sorgfältiger Abwägung widerrufen. Eine denkbare neue Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung hätte bedeutet, dass sein Mandant wegen eines Verbrechens später nicht in den offenen Vollzug gekommen wäre. Der Salzufler hatte nach einem Streit um Drogengeld einem damals 28-Jährigen ins Gesicht gestochen. Der Geschädigte – der in Fußfesseln als Nebenkläger vor Gericht geführt wurde – sitzt derzeit hinter Gittern.