Detmold. Die Detmolder Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil der Jugendschutzkammer eingelegt. Am Mittwoch war Heiko V. zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Anstiftung und Beihilfe zu schweren Missbrauchs verurteilt worden. „Wir wollen das Urteil überprüfen lassen", sagt Johanna Dämmig, Sprecherin der Detmolder Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwältinnen Helena Werpup und Jacqueline Kleine-Flaßbeck hatten zwei Jahre und neun Monate Haft für Heiko V. gefordert.
Landgerichtssprecherin Melanie Rüter war die Entscheidung der Staatsawanwaltschaft bisher nicht bekannt. Als nächste müsse diese ihre Revision schriftlich begründen, dies sei das übliche Prozedere. Am Ende entscheide dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ob das Urteil aufgehoben und der Fall neu verhandelt werde. "Das kann einige Zeit dauern", sagt Rüter.
Opferanwältin Zeliha Evlice, die eine heute 19-Jährige als Nebenklägerin vertritt, will sich der Revision anschließen. „Meine Mandantin ist erleichtert, dass die Staatsanwaltschaft diesen Schritt macht. Sie hat sich seit der Urteilsverkündung gefragt, ob man dagegen nichts machen kann."