Detmold. Bei „Nightwash" an der Waldbühne haben vergangenes Wochenende einige Besucher Picknick-Körbe mitgebracht und mussten diese wieder zurück ins Auto bringen – zum Missfallen der betroffenen Besucher und eines Leserbriefschreibers, die dachten: Das darf man doch immer? Nein, sagt die veranstaltende Denkmalstiftung des Landesverbandes, durfte man noch nie – mit Ausnahme vom „Mondscheinkino".
Peggy Pfaff, Pressesprechering des Landesverbandes, erklärt dazu: „Bei den Konzerten und Comedy-Veranstaltungen auf der Waldbühne ist und war es nicht erlaubt, Picknicks mitzubringen. Das darf man zu anderen Konzerten oder Veranstaltungen ja auch nicht." Beim „Mondscheinkino" hingegen werde es auf der Waldbühne erlaubt. Und hier habe die Denkmalstiftung festgestellt: Manche Besucher vom „Mondscheinkino" würden sich aus Gewohnheit auch zu anderen Events auf der Waldbühne etwas mitbringen. Es könne auch durchaus sein, dass in der Vergangenheit der eine oder andere damit am Einlass durchgekommen sei. Aber erlaubt sei es nie gewesen. Am Wochenende bei „Nightwash" habe die Security hingegen reagiert.
„Weil es oft so ist, dass die Besucher nach dem Mondscheinkino auch zu anderen Events Picknicks mitbringen, gibt die Denkmalstiftung kurz vorher eine Erinnerung daran, dass es nicht zulässig ist", schildert Peggy Pfaff. Das sei auch in diesem Fall auf der Homepage und auf Facebook geschehen.