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Betrug in 20 Fällen: Horn-Bad Meinberger steht erneut vor Gericht

Cordula Gröne

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Detmolder Landgericht - © Janet König
Detmolder Landgericht (© Janet König)

Horn-Bad Meinberg/Detmold. Wegen Betruges in 37 Fällen und versuchten Betruges steht am Montag, 29. November, ein 54-Jähriger Horn-Bad Meinberger in Detmold erneut vor Gericht.

Das Landgericht hatte den Angeklagten am 20. Mai 2020 wegen Betruges in 37 Fällen und versuchten Betruges in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Dieser hatte versucht, EU-Führerscheine aus Großbritannien für Personen zu beschaffen, denen der Führerschein in Deutschland entzogen worden war.

Auf die vom Angeklagten angestrengte Revision hat der Bundesgerichtshof 17 der vollendeten Betrugstaten und drei der versuchten Betrugstaten aus dem Zeitraum 2012 und 2013 wegen Verfolgungsverjährung eingestellt. Das Urteil des Landgerichts wurde dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte des Betruges in 20 Fällen und des versuchten Betruges in sechs Fällen schuldig ist. Insoweit ist die Verurteilung laut Landgericht rechtskräftig.

Infolge des Wegfalls der Taten aus dem Schuldspruch hat die Kammer nun erneut über die Höhe der zu bildenden Gesamtstrafe zu entscheiden. Zum neuen Hauptverhandlungstermin sind keine Zeugen geladen. Der Prozess beginnt um 10.30 Uhr vor der Strafkammer III im Landgericht.

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