Lage/Herford/Bielefeld. Auch die damalige Erwartung erheblicher Strafen war offenbar nicht dazu geeignet, zwei junge Männer aus Lage und Münster davon abzuhalten, einen Mitgefangenen in der Untersuchungshaft im Jugendgefängnis Herford zu drangsalieren, zu bedrohen und zu misshandeln. Nun müssen sich die beiden Mehrfachtäter unter anderem wegen des Verdachts der versuchten Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung vor dem Bielefelder Landgericht verantworten. Im Dezember vor zwei Jahren befanden sich die damals 19 und 20 Jahre alten Ibrahim S. und Janak Q. (Namen aller Betroffenen geändert) in Untersuchungshaft in der Herforder Justizvollzugsanstalt. Während eines gemeinsamen Umschlusses hielt sich der ebenfalls in Untersuchungshaft sitzende Fabien O. am 3. Dezember 2023 gemeinsam mit den beiden Angeklagten in der Zelle des heute 22 Jahre alten Q. aus Münster auf. Manipuliertes Spiel Zunächst spielten die drei jungen Männer gemeinsam Karten, doch irgendwann beschlossen der aus Lage stammende S. und sein Kompagnon Q., die Regeln zu ändern: Zog jemand eine Karo-Karte, so gab es eine Ohrfeige. Bei allen anderen Farben setzte es schmerzhafte Schläge auf die Hände. Dabei manipulierten die Angeklagten das Spiel derart, dass ausschließlich Fabien O. die Bestrafungen erhielt. Als er äußerte, den Umschluss beenden zu wollen, drohten ihm die beiden Mitgefangenen mit weiteren heftigen Schlägen, sodass er das Spiel über sich ergehen ließ. Auf einen Blick: Gerichtsprozesse, Kriminalität, Polizeieinsätze: Hier geht es zur Schwerpunktseite. In den Folgetagen forderten die Angeklagten Fabien O. auf, abermals den Umschluss mit ihnen zu verbringen. Aus Angst vor weiteren Repressalien gehorchte O., wieder musste er das schmerzhafte Kartenspiel über sich ergehen lassen. Als der gepeinigte O. schließlich den Lichtruf betätigen wollte, äußerten die Angeklagten, dass sie seine Angst sehen und dies „geil finden“ würden. Ibrahim S. sagte, es sei ein gutes Gefühl, jemanden zu töten. Versuchte Vergewaltigung Doch damit nicht genug: Wiederum drei Tage später suchten die beiden Angeklagten Fabien O. in seinem Haftraum auf. Sie nötigte ihn, die von den Angeklagten benötigten Dinge auf seine eigene Einkaufsliste zu schreiben. Als O. schließlich sagte, es sei nun genug, setzte es Schläge und Tritte in die Rippen. Zwischenzeitlich fesselten die beiden Täter ihr Opfer mit einer Schürze ans Bett. Schließlich versuchten sie, Fabien O. eine Shampoo-Flasche rektal einzuführen - juristisch eine versuchte Vergewaltigung. Doch gelang es O., dies zu verhindern, indem er sich auf den Boden fallen ließ. Zwischenzeitlich drohten die Männer, das Haus ihres Opfers abzubrennen oder dessen Tochter umzubringen. Schließlich steckten sie seinen Tabak ein und ließen unter dem Hinweis, sie würden O. töten, wenn er mit jemandem über den Vorfall spreche, von ihrem Opfer ab. Täter gestehen In der Verhandlung vor der III. Großen Strafkammer – einer Jugendstrafkammer – des Bielefelder Landgerichts erklärten die Verteidiger Detlev Binder und Ralf Denninger kurz und knapp für ihre Mandanten, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft „vollumfänglich zutreffend“ seien. Weitere Nachfragen würden die Angeklagten derzeit nicht beantworten. Lesen Sie auch: Mit Besenstiel misshandelt: Gericht verurteilt Horn-Bad Meinberger für Übergriffe Rechtsanwältin Inken Hansen, die Fabien O. als Nebenkläger vor Gericht vertritt, sagte, dass ihr Mandant noch heute sehr unter den damaligen Vorfällen leide und sich immer noch in psychologische Behandlung befinde: „Das war eine sehr, sehr schlimme Sache für ihn“, so die Anwältin. Und auch wenn es nicht Gegenstand der Anklage sei, so wolle sie doch darauf hinweisen, dass Fabien O. kein Einzelfall gewesen sei. Die beiden Angeklagten sind erheblich vorbestraft. Dies gilt insbesondere für Ibrahim S., der bereits eine Jugendstrafe von sechs Jahren mitbringt. Das Landgericht Detmold hatte den damals 19-Jährigen im August 2024 nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes in Lage verurteilt. Um die Spuren am Tatort zu verwischen, hatte S. gemeinsam mit seinem Komplizen die Wohnung des Opfers in Brand gesteckt. Der Prozess wird am 24. November fortgesetzt.