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Prüfung verpasst: Beschäftigte verlangt Schadensersatz

Nils Middelhauve

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Weil eine Juristin fünf Minuten zu spät zu ihrer Prüfung im Landgericht Bielefeld erscheint, wird sie nicht zugelassen. - © Dpa
Weil eine Juristin fünf Minuten zu spät zu ihrer Prüfung im Landgericht Bielefeld erscheint, wird sie nicht zugelassen. (© Dpa)

Detmold/Rheda-Wiedenbrück/Bielefeld. Weil sie ihren Termin um fünf Minuten verpasst hatte, war eine damalige Jurastudentin im Januar 2015 von der Prüfung zum ersten Staatsexamen ausgeschlossen worden. 2020 holte sie dieses nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) erfolgreich nach.

Nun pocht die Juristin, die mittlerweile bei einer Stadt in OWL beschäftigt ist, auf Schadensersatz. Ein erster Anlauf vor dem Bielefelder Landgericht ist jedoch erfolglos verlaufen. Am 21. Januar 2015 war die damalige Studentin der Universität Bielefeld zum dortigen Landgericht geladen, um dort die Prüfung zum ersten juristischen Staatsexamen abzulegen. Während einer Prüfungspause verließ sie das Gericht. Doch hatte sie offenbar die Uhrzeit, zu der es weitergehen sollte, falsch verstanden - und erschien fünf Minuten zu spät wieder im Gericht. Dort wurde sie jedoch nicht mehr zur weiteren Prüfung zugelassen.

Ihr Klageweg

Die Studentin setzte sich auf dem Klageweg zur Wehr. In den ersten beiden Instanzen vor dem Verwaltungsgericht in Minden sowie dem Oberverwaltungsgericht in Münster geschah dies noch erfolglos. Das BVG in Leipzig kassierte jedoch die vorangegangene Entscheidung. Im Dezember 2020 absolvierte die Klägerin schließlich erfolgreich die Prüfung zum ersten Staatsexamen. Da sie jedoch nach der nicht bestandenen Prüfung 2015 nicht wissen konnte, ob ihre Klage von Erfolg gekrönt sein würde, hatte sie sich zwischenzeitlich für die Beamtenlaufbahn und ein duales Studium bei einer Kommune in OWL entschieden.

Anderer Berufsweg

Mittlerweile ist sie verbeamtet. Dennoch möchte sie Schadensersatz vom Land Nordrhein-Westfalen: Wäre ihr die weitere Teilnahme an der Prüfung 2015 nicht versagt worden, so wäre der Einstieg ins Berufsleben deutlich eher erfolgt. Als Rechtsanwältin hätte sie nach eigenen Angaben etwa 100.000 Euro im Jahr erwirtschaftet. Die Juristin reichte eine Klage beim Bielefelder Landgericht ein, in der sie 126.000 Euro entgangenen Verdienst geltend macht.

In der Verhandlung vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts führte die Frau nun aus: „Es war schon immer mein Traum, Rechtsanwältin zu werden." Der Vorsitzende Richter Matthias Windmann hielt dem entgegen: „Sie haben seit drei Jahren die Möglichkeit, diesen Kindheitstraum zu verwirklichen."

Irritiert vom Urteil

Die Kammer brauche irgendeinen Anhaltspunkt, dass die Klägerin ins Referendariat wolle, um dann den Beruf der Anwältin zu ergreifen. „Wir müssen doch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit feststellen, dass es vor fünf, sechs Jahren anders gewesen wäre."

Schließlich erging ein Versäumnisurteil gegen die Klägerin. Ihr Rechtsanwalt Jan-Christian Hochmann zeigte sich irritiert darüber, dass die Kammer nicht in der Lage oder aber nicht willens gewesen sei, einen Vergleichsvorschlag zu machen. Hochmann kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen: „Wir machen weiter."

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