Detmold. Wieder sitzt ein neues Gesicht neben der ehemaligen Kanzlei-Mitarbeiterin auf der Anklagebank. Noch vor einigen Prozesstagen musste sich die 32-Jährige gemeinsam mit ihrer früheren Chefin in einem Mammutverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue verantworten. Ihr eigenes Verfahren wirkt jetzt der Länge nach genauso komplex - trotz der deutlich geringeren Vorwürfe. Um den weiteren Ablauf des Prozesses zu sichern, kommt an Prozesstag 16 nun Rechtsanwältin Laura Kipshagen als weitere Verteidigerin dazu. Viel durchzuarbeiten gibt es an diesem Verhandlungstag nicht. Die Große Wirtschaftsstrafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Katharina Schikowski hatte für den zwecks Verfahrensfristen nötigen Schiebetermin zwar ursprünglich zwei Zeugen vorgesehen, diese aber kurzfristig wieder abgeladen. Die Kammer beschränkt sich daher im etwa eine halbe Stunde andauernden Beweisprogramm darauf, einige Unterlagen einzuführen. Darunter sind zwei eidesstattliche Versicherungen, die die Angeklagte und ihre Nichte zu einem früheren Zeitpunkt der Ermittlungen abgegeben hatten. Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Zustand der im Fokus der Vorwürfe stehenden Wohnung einer zeitweise betreuten Seniorin. Zwischen „unbewohnbar“ und „durchschnittlich“ Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft Detmold wirft der Angeklagten vor, die besagte Eigentumswohnung in Detmold mithilfe ihrer damaligen Chefin viel zu günstig erworben zu haben. Die 32-Jährige zahlte für die Wohnung 82.500 Euro, ein später vom Gericht eingesetzter Gutachter ermittelte einen Wert von 130.000 Euro. Die Angeklagte bekräftigt in der eidesstattlichen Versicherung, die Seniorin habe ihre Dachgeschosswohnung aus gesundheitlichen Gründen freiwillig verkauft. „Es ging ihr darum, sie in gute Hände abzugeben“, heißt es in dem Dokument. 5000 Euro habe die Angeklagte in die Räumung investiert. Die Wohnung sei „ungepflegt und unbewohnbar“ gewesen. Gleiches versichert auch ihre Nichte schriftlich. Sie hatte im Verlauf des Verfahrens - auch gegen die angeklagte Anwältin - mehrfach die Aussage verweigert. Zunächst, weil die Staatsanwaltschaft in einem der Betreuungskomplexe ebenfalls gegen sie ermittelt, und dann an anderer Stelle, weil sie sich auf die familiären Verbindungen zur Angeklagten berufen hatte. Die Nichte gibt schriftlich an, die Wohnung mehrfach zwecks Umzug und Renovierungshilfe besucht zu haben - sie sei komplett unbewohnbar gewesen. Das Protokoll einer Wohnungsbesichtigung im Vorfeld einer möglichen Finanzierung, das die Vorsitzende ebenfalls verliest, zeichnet ein weniger düstereres Bild. Darin heißt es, die Wohnung im Sechs-Parteien-Haus (Baujahr 1971) sei in einem „durchschnittlichen Zustand“ gewesen und hätte eine „gute Lage“. Das Dach und die Heizungsanlage des Hauses seien zudem im Jahr 2010 saniert worden. Der Komplex um die Wohnung ist damit nicht abgeschlossen. Der Prozess wird am 18. Juni fortgesetzt.