Detmold. Obwohl die Hitze vom Vortag längst abgeklungen ist, knistert die Luft im Sitzungssaal 67 wie elektrisch aufgeladen. Das liegt weniger an den Temperaturen draußen als an der aufgeheizten Konfrontation zwischen den Prozessbeteiligten. Am Ende steht die Warnung vor einer möglichen Falschaussage im Raum. Da ist der Traum der Großen Wirtschaftsstrafkammer längst geplatzt, die Beweisaufnahme gegen eine angeklagte Kanzlei-Mitarbeiterin (32) an Prozesstag 18 tatsächlich abzuschließen. Mehrfach rügt Verteidiger Hans Peter Gunkel in dem mehrere Stunden andauernden Termin das ergänzende Gutachten eines von Gericht bestellten Architekten. Der sollte den Zustand der mutmaßlich zu billig erworbenen Wohnung abschließend klären. Der Sachverständige kommt am Donnerstagmittag - genau wie schon zwei Tage zuvor beim Prozess gegen die angeklagte Anwältin - mit weiteren Infos zu einem abschließenden Wert von 124.772 Euro. Die angeklagte Rechtsanwaltsfachangestellte hatte einer vorübergehend von ihrer Ex-Chefin betreuten Seniorin für das Objekt in der Detmolder Innenstadt damals 82.500 Euro bezahlt. Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft Detmold der 32-Jährigen vor, die Seniorin mithilfe der vorrangig als Betreuerin tätig gewesenen Juristin zum Spottpreis um die Wohnung gebracht zu haben. Verteidigung widerspricht Verwertbarkeit des Gutachtens Die Verteidigung hält die Ergebnisse des Sachverständigen nicht für ausreichend. Da der Architekt keine eigenen Feststellungen gemacht habe, fehle der Analyse die Substanz, meint Gunkel. „Sie sind da hemdsärmelig herangegangen“, sagt der Verteidiger. „Das ist mit einem belastbaren Gutachten nicht in Einklang zu bringen.“ Gunkel moniert vor allem, einige Rechenschritte nicht im Gutachten nachvollziehen zu können. Darüber hinaus sei es Aufgabe des Gutachters gewesen, Unterlagen nachzufordern. Oberstaatsanwalt Christopher Imig erinnert daran, die Angeklagte hätte bei einem Ortstermin alle Chancen der Welt gehabt, Daten nachzureichen. Das sei nicht passiert. Der Sachverständige bemüht sich, einzelne Kritikpunkte in der Sitzung aufzuschlüsseln und Formeln nachträglich zu benennen. Mit der Zeit wirkt er etwas resigniert. „Wir drehen uns im Kreis.“ Dreimal widerspricht der Verteidiger der Verwertbarkeit des Gutachtens. Zuletzt hakt die Vorsitzende Richterin Katharina Schikowski nach, welchen prozentualen Unterschied es machen könnte, würde der Gutachter die gerügten Mängel nacharbeiten. „Ich schätze, etwa zehn Prozent“, sagt der Architekt. „Das kann aber nach oben und nach unten gehe.“ Für die genannten, weiter zu bestimmenden Maßnahmen hätte es aus Sicht der Kammer keine Anhaltspunkte gegeben, hält Dr. Melanie Rüter als eine der beisitzenden Richterinnen fest. Staatsanwaltschaft warnt vor Falschaussage Ein angeklagter Tatkomplex wird nach einer der vielen Unterbrechungen mit Blick auf die Strafbarkeit der anderen Vorwürfe eingestellt. Der Traum von den Plädoyers platzt erst, als Verteidiger Hans Peter Gunkel und seine Kollegin Laura Kipshagen vier Beweisanträge stellen und weitere Zeugen hören wollen. Die ebenfalls angeklagte Anwältin sitzt als eine der gewünschten Zeuginnen zwar bereits in der ersten Reihe des Zuschauerraums, will sich aber zunächst mit ihrer eigenen Verteidigerin beraten, ob sie aussagen möchte. Darüber hinaus möchten die Verteidiger die Schwester der Angeklagten hören. Die soll die 32-Jährige viermal ins Pflegeheim gefahren haben, als deren Auto nicht funktioniert habe. Damit soll die Zeugin einen weiteren Anklagepunkt entkräften, dessen Vorwurf nach die Detmolderin zeitweise Pflegeleistungen kassiert, dafür aber keine Dienste erbracht haben soll. Oberstaatsanwalt Imig widerspricht den ersten drei Beweisanträgen umgehend. Sein Kollege Staatsanwalt Moritz Lange reagiert auf den letzten dann deutlich. Der könne nämlich unter Umständen ein Verfahren wegen versuchter Anstiftung zum Verbrechen nach sich ziehen, sagt Lange. „Wir würden beantragen, dass die Zeugin vereidigt wird.“ Bei einer Falschaussage bedeute das eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Die Staatsanwaltschaft wolle damit nicht drohen, erklärt Lange, der Verteidigung müsse nur klar sein, welche Konsequenzen solch ein Beweisantrag haben könnte. „Für uns steht schon jetzt fest, dass die Angeklagte nicht da gewesen ist.“ Die Gegenseite erwidert darauf nichts. Der Prozess geht am 14. Juli weiter - dann könnte es eventuell tatsächlich zum Urteil kommen.